50.000 Menschen haben in Köln eine Zweitwohnung angemeldet. Vor allem Studenten, die Ihren Erstwohnsitz häufig noch bei den Eltern haben. In 2005 muß die Steuer für das ganze Jahr zu einem festgesetzten Termin und spätestens einen Monat nach Eingang des Steuerbescheides bezahlt werden. Die Stadt bittet die Inhaber der Zweitwohnungen für diese Belastung Vorsorge zu treffen und gegebenenfalls finanzielle Rücklagen zu bilden. Die endgültigen Steuerbescheide werden voraussichtlich Ende September verschickt.


 


Ab 2006 ist die Steuer regelmäßig am 1. April und 1. Oktober jeweils zur Hälfte fällig. Die Zweitwohnungssteuer beträgt zehn Prozent der Jahresnettokaltmiete. Bei eigengenutzten, verbilligt oder unentgeltlich überlassenen Wohnungen setzt die Stadt die Abgabe nach dem gültigen Mitspiegel fest.


 

Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer und der Satzungstext stehen im Internet unter www.stadt-koeln.de, Stichwort „Bürgerservice“, Rubrik „Steuern und Gebühren“. Für spezielle Fragen hat das Kassen- und Steueramt eine Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 221-21025 stehen fachkundige Mitarbeiter montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.