Stalking, ein Begriff der der englischen Jägersprache entstammt bedeutet soviel wie anpirschen oder auflauern. Stalker sind Menschen die anderen Menschen auflauern und diese dauerhaft belästigen.


Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute die Eckpunkte eines Gesetzentwurfes zur Strafverfolgung von „Stalking“ am 15. April in Berlin vorgestellt.


Danach soll künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden können, wer anderen Menschen permanent auflauert, sie verfolgt oder bedroht, mit Anrufen oder E-Mails belästigt oder etwa in ihrem Namen Waren bestellt, wenn dies das Leben des Opfers schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt. Taten sollen nur auf Antrag eines Opfers verfolgt werden.


Die Bundesjustizministerin will den mit den Koalitionsfraktionen abgestimmten Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause ins Kabinett einbringen. Dann könnte der Entwurf ebenfalls noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht und zusammen mit einer entsprechenden Initiative des Bundesrates beraten werden.