Die Bezirksregierung spricht von Normalität im Schulbetrieb
Der Schulbetrieb am Georg Büchner Gymnasium ist weitestgehend zur Normalität zurückgekehrt. Die Betreuungsgespräche werden durch das Lehrpersonal, die Schulpsychologen und die Notfallseelsorger soweit erforderlich fortgesetzt. Die Bezirksregierung unterstützt auch weiterhin die Bemühungen der Schule und hofft, dass sie bald in den Schulalltag zurückfinden kann. Die Schulaufsicht hat keine neuen Erkenntnisse zu den Ereignissen.

Minister Dr. Ingo Wolf und Ministerin Barbara Sommer, die den zuständigen Ministerien vorstehen versprechen: "Wir klären Sachverhalt gemeinsam auf." In einer gemeinsamen Pressemitteilung teilt man mit: Im Zusammenhang mit den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen gegen die Kölner Polizei haben Innenministerium und Schulministerium eine umfassende Prüfung veranlasst. „Wir arbeiten bei der Aufklärung der Gesamtumstände eng zusammen“, teilten Innenminister Dr. Ingo Wolf und Schulministerin Barbara Sommer. Im Mittelpunkt der Überprüfung stehen die Umstände unter denen der Schüler das Schulgelände verließ. Eine endgültige Bewertung des Geschehens an der Schule ist nach Angaben von Wolf und Sommer erst möglich, wenn alle dazu erforderlichen Detailinformationen vorliegen.

Was ist passiert nach aktuellem Kenntnisstand? Es gibt unterschiedliche Aussagen, glaubt man Medienaussagen zu den Abläufen der Befragung des 17jährigen Jugendlichen am Georg Büchner Gymnasium. In der Variante 1 spricht die Schulleitung davon, dass der Schüler sich der polizeilichen Obhut entzogen habe und dazu den Toilettentrick benutzt hat. Die Schulleitung belastet dabei die Polizei schwer und sagt sie hätte den Jugendlichen in die Obhut der Polizei übergeben und fortan mit den Vorgängen die sich auf dem Schulgelände zugetragen haben, nichts mehr zu tun gehabt, obwohl nach Polizeiaussagen der stv. Schulleiter im Nachgang die Eltern informierte.

Die Variante 2 kommt von der Polizei, die lautet schriftlich so: Ein erstes Gespräch mit dem Schüler wurde durch den stellvertretenden Schulleiter und den Oberstufenleiter im Beisein der Polizeibeamten geführt. In diesem Gespräch wurden ihm seitens der Schule keinerlei Sanktionen angedroht. Danach erfolgte eine vorher vereinbarte Gefährderansprache durch die beiden Beamten ohne Anwesenheit der Schulvertreter. Der Schüler wurde vorher gefragt, ob er mit einem solchen Gespräch einverstanden sei, da dies nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden kann. Eine Einbindung der Eltern des Schülers war weder von dem Schüler noch von der Polizei in Erwägung gezogen worden und aus rechtlichen Gründen (aus Sicht der Polizei, für die das Schulgesetz nicht gilt) nicht erforderlich (Die Gefährderansprache ist keine polizeiliche Vernehmung). Darüber hinaus gab es nach Bewertung der Beamten auch aus sachlicher Sicht keine Veranlassung die Eltern hinzuzuziehen.

Im Gespräch wurde der Schüler dann nochmals befragt, warum er die Bilder ins Internet gestellt habe. Er hat dann selbst erkannt, dass dies ein Fehler war und hat zugesichert, die Bilder zu entfernen. Der Schüler zeigte sich einsichtig und den vorgetragenen Argumenten zugänglich. Seine Erklärungen hinsichtlich seiner Motivlage zur Einstellung der Bilder ins Internet erschienen den Beamten glaubhaft. Der Schüler erklärte, die Bilder in dem Internetforum zu löschen. Am Schluss des Gespräches erklärten die Polizeibeamten dem Schüler, dass keine Hinweise auf eine Strafftat vorliegen und keine weiteren polizeilichen Maßnahmen gegen ihn getroffen würden. Das Gespräch war damit beendet.

Die Beamten verließen den Raum und unterhielten sich im Sekretariat noch kurze Zeit mit den Lehrern. Dabei teilte der stellvertretende Rektor mit, dass er gemäß dem Schulgesetz die Eltern
informieren werde. Dem stand seitens der Polizisten nichts entgegen. Der 17-Jährige kam nach kurzer Zeit ebenfalls aus dem Raum und teilte mit, dass er zur Toilette müsse und verließ selbstständig die Räumlichkeit.

Nach dem kurzen Gespräch mit den Lehrern war für die Beamten der Polizeieinsatz beendet. Sie verließen daraufhin das Schulgelände. Der Hinweis, dass der Schüler aus der Toilette geflohen sei bzw. eine Suche nach ihm durchgeführt wurde, gelangte den Beamten nicht mehr zur Kenntnis. Aus den Ermittlungsakten ergeben sich keine Aussagen oder Tatsachen die belegen, dass die Beamten wussten, dass der Schüler von der Toilette nicht mehr zurückkehrte. Dies gilt ebenfalls für den Umstand, dass die Beamten an Suchmaßnahmen beteiligt gewesen waren.

Ungereimtheiten
Auf der Pressekonferenz der Kölner Polizei am Sonntag war zwar die Staatsanwaltschaft anwesend, aber kein Vertreter der Schulbehörden. Dort wurde der Ablauf so geschildert, dass ein Lehrer den Schüler in den Morgenstunden angesprochen habe und zu einem Gespräch gebeten hat. Dies fand im Anschluss an die sechste Stunde statt. Zugegen waren bei diesem Gespräch nach den sonntäglichen Aussagen, stv. Schulleitung, Oberstufenleitung und zwei Bezirksbeamte der Kölner Polizei, die eine Gefährdeansprache vorgenommen haben.

Jetzt ermittelt, oder besser gesagt koordinieren die Ministerien die Aussagen um ein einheitliches Bild der Öffentlichkeit zu präsentieren. Man verspricht alle Umstände aufzuklären, sogar die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wieder aufgenommen. Seit zwei Tagen hat report-k.de schriftlich um die Beantwortung einer Frage wie zum Beispiel "Auf welcher Rechtsgrundlage wird ein minderjähriger Schüler, ohne Wissen und Beisein der Eltern zu einem Gespräch mit der Schulleitung (nicht zu einem Gespräch mit seinem Klassenlehrer oder Lehrer) gebeten und in der Schule ohne Kenntnis der Eltern über den normalen Schulalltag hinaus einbestellt?" gebeten, beim Schulministerium, bei der Bezirksregierung Köln, bei der Staatsanwaltschaft Köln und beim Innenministerium. Die Fragen werden nicht beantwortet. Der Sprecher des Schulministeriums Priboschek, erklärte vorgestern, dass die Fragen so komplex seien, dass man diese erst durch die Rechtsabteilung prüfen lassen muss. Seitdem hat sich das Ministerium nicht mehr gemeldet.

Auf die alles entscheidende Frage gibt es anscheinend keine einfache Antwort. Wenn etwas in der Schule vorfällt und der Schüler, oder die Schülerin noch minderjährig ist, wann und wie müssen die Eltern informiert werden. Ermessensache der Lehrer? Das Ministerium scheint keine Antwort zu kennen.

KOMMENTAR: Leider muss man aus der Sicht von report-k.de die Vorgänge so kommentieren: Guten Gewissens kann man seine Kinder in NRW nicht in die Schule schicken, denn die Lehrer werden Sie als Eltern nur nach eigenem subjektiven Ermessen informieren. Es gibt anscheinend keine festen Regeln an die sich Ministerium und Lehrkörper in der Unterrichtung von Eltern über schulische Vorgänge halten müssen, oder sie sind so komplex, dass man dazu Rechtsbeistand benötigt. Dabei wäre es so einfach: Fällt das Kind auf, so sind die Eltern umgehend zu informieren. Im gemeinsamen Gespräch sind die Probleme anzusprechen und zu lösen. Geht dies nicht, dann muss man sich externe Hilfe holen. Nur so übrigens können Eltern erzieherisch tätig werden.

Auch wenn die Schule jetzt der Polizei die Schuld alleine in die Schuhe schieben will, sie ist mitverantwortlich. Auch weil sie Mobbing zuläßt, denn nur aus Jux und Dollerei entwickelt man nicht solche Phantasien. Die Schulministerin des Landes NRW wird weiterhin stolz auf ihre Schule in Weiden sein. Stolz auf Mobber, auf Lehrer die im eigenen Ermessen nur das tun was sie für richtig halten und sich nicht trauen rechtzeitig die Eltern einzuschalten. Das Unglaubliche daran, um juristisch aber dennoch auf dem sicheren Pfad zu sein, informiert man im Nachhinein. Denn Eltern können auch störend sein, weil sie womöglich Nachfragen stellen, die für den Lehrkörper unangenehm sein können. Das System Schule ist krank und wird von seinen Verwaltern krank gemacht. Nur Dialog, klare Regeln und auch offener Diskurs mit allen Beteiligten helfen weiter und tragen dazu bei, zu Einsichten zu gelangen und positiv zu motivieren. Als unfehlbar stilisierte Pädagogen, die alles im eigenen Ermessen verhandeln dürfen nicht. Gleiches gilt auch für Polizeibeamte.

Die Ministerien werden nicht Transparenz schaffen, sondern werden im eigenen Interesse nach einer Lösung suchen und diese auch so austarieren, daß alle beteiligten staatlichen Stellen mit dem geringst möglichen Schaden davonkommen. So muss man ihr aktuelles Verhalten interpretieren. Vielleicht wird auch jemand geopfert. Schließlich kontrolliert man sich selbst. Am Ende, zumindest das ist sicher, wird ein neuer Erlaß stehen, der wird spät verkündet werden, wenn wir alle lange schon wieder zur Tagesordnung übergangen sind. Ob dies einen Lernprozeß in den Behörden und Schulen in Gang setzen wird, bleibt fraglich. Vorbildcharakter für Kinder und Jugendliche hat dieses Verhalten eindeutig nicht!

Andi Goral für report-k.de / Kölns Internetzeitung