Köln | Die Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt im öffentlichen Raum ruft zur Protestkundgebung „SO NICHT!“ vor dem Amtsgericht Köln am 19. Februar 2020 um 14 Uhr auf. Anlass ist die Verfahrenseinstellung gegen einen Mann, der am 11.11.2018 einer jungen Frau unter den Rock gegriffen und diese dabei angefasst haben soll. Die Begründung der Richterin am Amtsgericht sorgt für Entsetzen.

Am 7. Februar 2020 wurde das Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der am 11.11.2018 eine junge Frau sexuell belästigt haben soll. Die Begründung für die Verfahrenseinstellung sorgt nicht nur beim mutmaßlichen Opfer für Entsetzen. Sie selber wurde während des Verfahrens nicht befragt. Die Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt im öffentlichen Raum, teilte in einem offenen Brief die Begründung der Richterin, das Verfahren einzustellen, mit: Zum einen „sei es der 11.11. gewesen“ und zum anderen sei die mutmaßliche Tat generell zu „geringfügig“ gewesen. Letztendlich wurde das Verfahren auf Grund „prozessökonomischer Gründe“ eingestellt.
Der Aufschrei ist groß: „Das ist ein Freibrief für übergriffige Männer und eine Ohrfeige für alle betroffenen Frauen und Mädchen, die gehofft hatten, sich endlich mit juristischen Mitteln gegen Grapscher wehren zu können! Grapschen ist also doch nur ein Kavaliersdelikt und an Karneval sowieso – geltendes Recht wird außen vor gelassen, die Justiz lässt die Opfer im Stich!“ heißt es in dem offenen Brief der Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt im öffentlichen Raum.
Die Initiative ruft in ihrem Offenen Brief zur Protestkundgebung „SO NICHT!“ vor dem Amtsgericht Köln auf der Luxemburger Straße auf. Bewusst wurde dazu der Tag vor Beginn des Straßenkarnevals, der 19. Februar 2020, gewählt. Ab 14 Uhr ist jede und jeder eingeladen ein Zeichen gegen die Verfahrenseinstellung zu setzen.

Autor: Greta Spieker