Stadt Köln setzt Kampagne gegen Alkoholmissbrauch im Jugendalter fort
Kurz vor dem Beginn des Straßenkarnevals ruft die Stadt Köln gemeinsam mit dem Festkomitee des Kölner Karnevals von 1823 e.V. und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Besitzer von Kneipen, Kiosken und Geschäften auf, die Abgabebestimmung des Jugendschutzgesetzes zu beachten. Unterstützt wird die Aktion von der Polizei, der Kölner Verkehrs-Betriebe AG und dem Landschaftsverband Rheinland. Nach dem Jugendschutzgesetz ist die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren verboten, wobei dies nicht nur für Spirituosen, sondern auch für Bier gilt.

Vom 6. Februar bis 19. Februar 2007 werben überall in der Stadt Plakate für die Aktion „Keine Kurzen für Kurze – gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche“. Ordnungsamt und Polizei kontrollieren an den Karnevalstagen die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und leiten bei Nichtbeachtung Sanktionen ein.

Um auch Eltern anzusprechen, hat die Stadt Köln zu Beginn des Jahres über die Kölner Schulen einen Flyer mit Informationen zum Thema „Alkoholmissbrauch“ an die Eltern von Jugendlichen verteilt, vor allem in den Klassen 9, 10 und 11.

An Weiberfastnacht, 15. Februar 2007, sind alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum achten Mal zur Open-Air-Jugendparty „Jeck Dance“ auf dem Neumarkt eingeladen. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände des Neumarktes ist die Abgabe von Alkohol nicht erlaubt.