Weniger Insolvenzen in NRW
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW teilte gestern erfreuliches mit: Die außerordentlich positive wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2006 hat Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich beim Rückgang der Insolvenzen einen Spitzenplatz beschert. Nach der gerade veröffentlichten Länderübersicht des statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in NRW von Januar bis September 2006 gegenüber dem Vorjahr um 30,3 Prozent zurückgegangen.

Damit liegt NRW deutlich vor Mecklenburg-Vorpommern (- 26,5 Prozent), Thüringen (- 25,4 Prozent) oder Baden-Württemberg (- 13 Prozent). Bayern verzeichnet als einziges Bundesland mit + 2,1 Prozent eine Zunahme der Unter­nehmensinsolvenzen.

Noch besser steht Nordrhein-Westfalen bei der Gesamtzahl der Insolvenzen (ein­schließlich der Verbraucherinsolvenzen) im bundesweiten Vergleich dar: Hier ist NRW das einzige Land, das einen Rückgang um – 2,1 Prozent verzeichnen kann. In allen Bundesländern hat sich die Zahl der Insolvenzen gegenüber dem Vorjahr erhöht, mit einer Ausnahme (Sachsen + 7,4 Prozent) im zweistelligen Bereich.

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Elterngeld löst Erziehungsgeld ab

Der Abschied vom Erziehungsgeld rückt näher: Für Kinder, die ab Januar 2007 zur Welt kommen, wird nicht mehr Erziehungsgeld, sondern Elterngeld gezahlt. Das Besondere am Elterngeld: Anders als das Erziehungsgeld ist es nicht nur für Eltern gedacht, deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt. Vielmehr gibt es allen Müttern und Vätern – unabhängig vom Einkommen – die Gelegenheit, sich ohne finanzielle Nöte der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen. Familienminister Armin Laschet sagte heute (27. Dezember 2006) in Düsseldorf: "Das Erziehungsgeld hat wegen der Einkommensgrenzen in vielen Familien keine Wirkung mehr entfaltet. Hier wurde die Erziehungs- und Familienarbeit de facto nicht mehr anerkannt." Das soll nun anders werden. Chancen bietet hier, so Laschet, die Kombination von Elterngeld mit einem guten Kinderbetreuungsangebot. "Wir werden mit einem neuen Gesetz zur Bildung und Betreuung von Kindern das Kinderbetreuungsangebot qualitativ ausbauen und verbessern", sagte Laschet.

Voraussetzung für das Elterngeld ist, dass der betreuende Elternteil gar nicht oder nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeitet. Grundsätzlich kann Elterngeld gezahlt werden, bis das Kind ein Jahr alt ist, also maximal 12 Monate. Zwei weitere Monate kommen dazu, falls auch der andere Elternteil sich seinem Kind widmet, seine Arbeitszeit für mindestens diese zwei Monate auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert und auf Einkommen verzichtet.

Das Elterngeld wird – ähnlich wie Arbeitslosen- und Krankengeld – als Ersatz für wegfallendes Einkommen gezahlt. Als grobe Faustregel gilt: Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens im Jahr vor der Geburt, maximal 1.800 Euro monatlich. Übt der betreuende Elternteil nach der Geburt eine Teilzeittätigkeit aus, werden 67 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen früherem und aktuel­lem Einkommen als Elterngeld gezahlt. Für Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, gibt es das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro. Minister Laschet: "Diese Regelung ist ein großer Fortschritt, weil sie den Menschen die freie Wahl zwischen Familie und Beruf lässt und weil sie die Erziehungs- und Familienarbeit anerkennt." Dies hatte Nordrhein-Westfalen im Bundesrat gegenüber den ersten Entwürfen durchgesetzt.

Familien mit mehreren kleinen Kindern liegen dem Gesetzgeber besonders am Herzen: Lebt eine Mutter oder ein Vater mit zwei Kindern unter drei Jahren oder mindestens drei Kindern unter sechs Jahren zusammen, erhöht sich das Eltern­geld um den sogenannten "Geschwisterbonus", das heißt um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro.

Weitere Informationen bei den Elterngeldkassen der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen oder im Internet unter www.versorgungsverwaltung.nrw.de.