Nürnberg (ots) – Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ordnet ihre Dienstleistungen für Künstler neu. Das Dienstleistungsangebot für Künstler bleibt dabei weitgehend erhalten, allerdings wird sich der Künstlerdienst künftig auf seine gesetzlichen Kernaufgaben beschränken. So fällt beispielsweise die kritisierte Vermittlung in
selbstständige Tätigkeiten wegen der fehlenden rechtlichen Grundlage weg. Die BA setzt damit einen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages um.

Zu Jahresbeginn wird die Zahl der Stellen im Künstlerdienst um die Hälfte auf 58 reduziert. Mitarbeiter, deren Aufgaben im Künstlerdienst wegfallen, werden in das operative Geschäft der Agenturen ihres Standortes versetzt. Anders als ursprünglich geplant bleibt die weitgehend regionalisierte Struktur des Künstlerdienstes erhalten. Die Dienstleistungen für Künstler werden künftig an sieben Standorten (Köln, Hamburg, Berlin, München, Hannover, Stuttgart, Leipzig) erbracht. Die Standorte Frankfurt und Rostock entfallen. Dort ansässige Künstler werden von Köln bzw. Hamburg betreut.

Gleichzeitig wird das Angebot der Zentralen Bühnen-, Fernseh- und Filmvermittlung (ZBF) stärker regionalisiert: Neben den Standorten Köln, Berlin, München, Hamburg und Leipzig wird die ZBF künftig auch in Stuttgart ihre Dienste anbieten.