Ein maltesisches Unternehmen hatte 2006 bei dem Kölner Auktionshaus Lempertz, so berichtet es der WDR, ein vermeintlich von Heinrich Campendonk stammendes Gemälde ersteigert. Dieses wurde tatsächlich jedoch von Beltracchi gefälscht. Das Gemälde gehört zu einer ganzen Reihe von Fälschungen, die von dem Kölner Unternehmer Werner Jäger in Umlauf gebracht worden sein sollen. Das maltesische Unternehmen verlangt nun den Kaufpreis und die Provision in Höhe von insgesamt etwa 2,8 Millionen Euro zurück. Die Klage wird darauf gestützt, dass das Kunsthaus bei der Versteigerung des Bildes die Pflicht als Auktionator verletzt habe, sodass das Bild 2006 nicht als Fälschung erkannt und daher als echtes Gemälde versteigert wurde.

Das Landgericht will nun untersuchen, welche konkreten Prüfungsschritte in einem solchen Fall 2006 üblicherweise vorgenommen wurden oder worden hätten. Dazu sollen schriftliche Gutachten von vier Sachverständigen eingeholt werden. Das Gericht hat noch keine Sachverständigen bestellt, da zunächst beide Parteien vier geeignete Personen vorschlagen sollen. Ein Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung soll erst bestimmt werden, wenn die schriftlichen Gutachten vorliegen

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