In Sachen Erhöhung der Grundsteuer B um 15 Punkte mit Wirkung zum 1.1.2012 sind der Oberbürgermeister und die Stadtkämmerin nach intensiver Prüfung der rechtlichen und organisatorischen Umstände übereingekommen, von einer Dringlichkeitsentscheidung abzusehen und stattdessen dem Hauptausschuss am 9. Januar 2012 fristgerecht eine Entscheidungsvorlage vorzulegen.

Der absehbare Beschluss des Hauptausschusses führt zu keinerlei Verzögerungen bei der Versendung der Steuerbescheide 2012 an die Bürgerinnen und Bürger. Dieser Bescheid wird dann den neuen, erhöhten Steuersatz von 515 Punkten beinhalten. "Eine Entscheidung im Hauptausschuss am 9.1. haben wir schon immer für sinnvoll und machbar gehalten. Damit ist das Thema Stadthaushalt und Kommunalsteuern zumindest für dieses Jahr beendet.", so Jörg Frank, stv. Vorsitzender der GRÜNEN im Rat.

Notwendig wurde die Überlegung einer Erhöhung der Grundsteuer per Dringlichkeitsentscheid, weil eine Abstimmung im Kölner Rat am Dienstag zu Ungunsten der Erhöhung ausfiel. Einen Tag später einigte sich die rot-grüne Koalition doch auf eine Erhöhung und wollte dies zunächst via Dringlichkeitsentscheid auf den Weg bringen, der dann in der Ratssitzung im Januar von der Mehrheit genehmigt hätte werden müssen.

Heute zudem zum Thema bei report-k.de: Haus- und Grund will Rechtmäßigkeit eines Dringlichkeitsentscheides notfalls gerichtlich klären  >


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