Für ein wirksames Volksbegehren müssen die Initiatoren in NRW Unterstützungs-Unterschriften von etwa einer Million Stimmberechtigten vorlegen. Das verabschiedete Gesetz soll die Unterschriftensammlung erleichtern: So wurde die Frist für deren Erfassung in amtlichen Listen von bisher acht auf achtzehn Wochen verlängert. Daneben wurde eine freie Unterschriftensammlung zugelassen, für die den Initiatoren ein ganzes Jahr zur Verfügung steht. „Diese Erleichterungen machen es künftig einfacher, die notwendige Unterstützung für das eigene Anliegen zu finden“, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger. Die kurze Eintragungsfrist und der zwingende Gang zum Amt hätten in der Vergangenheit für viele eine hohe Hemmschwelle dargestellt.

Laut Jäger seien die neuen Erleichterungen ein erster Schritt, Volksbegehren zu vereinfachen. „Unser mittelfristiges Ziel muss es bleiben, auch die hohe Unterschriftenhürde zu senken“, betonte der Minister. Das derzeit geforderte Quorum von etwa einer Million Stimmen sei zu groß. Absenken lasse sich das Quorum aber nur durch eine Änderung der nordrhein-westfälischen Verfassung. „Dafür ist ein breiter parlamentarischer Konsens erforderlich“, führte der Minister aus. „Wir werden weiter daran arbeiten.“  

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