Die Sachlage: Das Kanäle dicht sein müssen regelt das Bundeswassergesetz. Da kommt auch NRW nicht drumherum, was das Ministerium auch so bestätigt. Bisher soll die Prüfung aller Kanäle in NRW bis 2015 abgeschlossen sein. Dies ist vor allem auch durch den § 61a des Landeswassergesetzes geregelt. Anfang des Jahres will das Umweltministerium NRW über eine Gesetzesänderung oder mögliche Novellierung nachdenken und einen breiten Konsens unter den politischen Parteien herbeiführen. Am Ende kann auch ein neues Gesetzesverfahren stehen. Ein Sprecher des Ministeriums machte gegenüber report-k.de klar, dass aber derzeit immer noch die Pflicht zur Überprüfung gelte. Dennoch rate man betroffenen Haus- und Grundbesitzern derzeit keine Prüfungen und Sanierungen mehr durchzuführen, sondern die wahrscheinlichen gesetzlichen Änderungen abzuwarten.  

Der Kölner Ratspolitiker Ralph Sterck: „Es zahlt sich aus, dass die FDP fortwährend für die Aussetzung der landesweit verpflichtenden Dichtheitsprüfung gekämpft hat. Im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger wird sich die FDP weiterhin dafür einsetzen, dass die starren Fristenregelungen für eine Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen gekippt werden und die Kanalprüfung in die Zuständigkeit der Kommunen kommt, wie dies auch in Niedersachsen der Fall ist. Dann obliegt es den Kommunen im Rahmen ihrer Satzungsautonomie, über Dichtheitsprüfungen zu entscheiden. Wir müssen jetzt erst recht im Rahmen der angekündigten Gesetzesinitiative alle sich uns bietenden Möglichkeiten nutzen, um die Bürgerinnen und Bürger vor dieser Kostenlawine zu schützen.“

Die CDU-Fraktion im Kölner Rat fordert in einer schriftlichen Mitteilung, dass der Rat die Stadtentwässerungsbetriebe auffordert, den Vollzug bis auf Weiteres auszusetzen. Sprich: Für die Kölner, die in einem Gebiet wohnen, in dem sie ihren Kanalanschluss eigentlich kurzfristig einer Dichtheitsprüfung unterziehen müssten, soll es keine weitere Aufforderung zur Dichtheitsprüfung geben, bis eine verlässliche gesetzliche Neuregelung vorliegt. Zudem soll gegen sie kein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, wenn sie die Frist zur Dichtheitsprüfung – in manchen Gebieten läuft diese schon Ende 2011 ab – nicht einhalten.

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