Die neue Trinkwasserverordnung umfasst neue Anzeige- und Prüfpflichten für Eigentümer und Vermieter mit einer zentralen Trinkwassererwärmung. Diese sollen bei der Bekämpfung der gefährlichen Legionelleninfektion dienlich sein. Der Haus- und Grundbesitzerverein bemängelt vor allem die unzureichenden Kapazitäten von Prüfstellen, die die neuen notwendigen Wasserproben untersuchen können. Für die Kölner Region seien demnach nur 4 Labore zuständig, um die schätzungsweise 100.000 Wasserproben pro Jahr zu prüfen. Auch die entsprechenden Formulare für Eigentümer seien noch nicht vorhanden.

 
Eigentümer fordern Stadt zum Handeln auf
Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein fordert von der Stadt sofortige Aufklärung, inwiefern die Stadt von der umgehenden Anzeigepflicht abzuweichen gedenke. Sollte die Stadt an der Anzeige- und Prüfpflicht festhalten, müsse die Stadt nach Auffassung des Vereins unverzüglich alles Notwendige einleiten, damit die Hauseigentümer ihren Pflichten nachkommen können.  

Von den gesetzlichen Vorgaben sind alle Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Litern Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle betroffen. Allein in Köln dürfte dies auf schätzungsweise 45.000 Anlagen zutreffen. Pro Haus sind in der Regel drei oder mehr Wasserproben zu nehmen.

Jede Prüfung wird voraussichtlich rund 300 bis 400 Euro kosten, die im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegbar seien. Das Gesetz verpflichtet den Eigentümer zu einer umgehenden Anzeigepflicht gegenüber dem städtischen Gesundheitsamt. Zusätzlich hat er einmal jährlich Wasserproben aus mehreren repräsentativen Entnahmestellen durch zertifizierte Labore auf Legionellen untersuchen zu lassen. Dies führt zu schätzungsweise 100.000 Wasserproben im Jahr.

[bb,Q.: Kölner Haus- und Grundbesitzerverein]