„Es ist keinesfalls hinzunehmen, wenn Versicherte beispielsweise auf Grund des Alters oder Gesundheitszustandes abgelehnt werden, denn die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit beizutragen“, so Ministerin Steffens.

Jeder einzelnen Ablehnung nachgehen
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen werde die Krankenkassen, die der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegen, darauf hinweisen, dass Versicherte der BKK für Heilberufe aufzunehmen sind. So werde das Land jedem Einzelfall einer Ablehnung nachgehen und die jeweilige Krankenkasse auffordern, sich rechtstreu zu verhalten. Steffens: „Falls erforderlich, werden gegen die betroffene Krankenkasse auch Aufsichtsmittel angewandt.“

"Krankenkassen haben dazugelernt"
Damit nimmt Steffens Bezug auf die im Zusammenhang mit der Schließung der City BKK zum 30. Juni 2011 eingegangenen Beschwerden, die zu einem nicht unerheblichen Imageschaden des gesetzlichen Gesundheitssystems geführt hätten. Diverse Krankenkassen hätten sich geweigert, ehemalige Versicherte der City BKK, trotz des bestehenden Wahlrechts, aufzunehmen. „Heute haben wir eine andere Lage, denn die Krankenkassen haben seit dem Sommer dazugelernt. Sie müssen wissen, dass es gerade in Insolvenzfällen auf zügige und verlässliche Zusammenarbeit zum Wohle der Versicherten ankommt, weil sonst die Krankenversicherung insgesamt beschädigt wird“, so Ministerin Steffens.

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