Wichtige Kriterien zur Spielzeugsicherheit sind:

  • Kennzeichnung: Eltern sollten auf die Altersangaben achten. Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein kann, weil es beispielsweise Kleinteile enthält, die verschluckt oder eingeatmet werden können, muss mit einem entsprechenden Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahre geeignet“ gekennzeichnet sein. Weitere wichtige Angaben auf der Verpackung sind das CE-Zeichen, welches besagt, dieses Produkt genügt den europäischen Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheit. Sicherheitshinweise müssen in der jeweiligen Landessprache verfasst und der Hersteller oder Händler mit Anschrift angegeben sein.
  • Gütesiegel: Beim Kauf auf das freiwillige GS-Zeichen achten. Dieses deutsche Sicherheitszeichen wird von staatlich anerkannten Prüfstellen vergeben. Die Richtwerte für das GS-Zeichen, die zum Beispiel für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) eingehalten sein müssen, sind deutlich niedriger als die erst ab dem 20. Juli 2013 geltenden Grenzwerte der neuen EU-Spielzeugrichtlinie. Bisher gibt es keine rechtlich festgelegten Grenzwerte für PAK, nur Orientierungswerte.
  • Geruch: Hände weg von Spielzeug mit unangenehmen Geruch. Riecht Spielzeug zum Beispiel benzinartig, beißend oder stechend, ist dies meist ein Hinweis auf unerwünschte Chemikalien.
  • Kunststoff: Eine gute Orientierung gibt der freiwillige Hinweis „PVC-frei“ oder „phthalatfrei“ bei kunststoffhaltigem Spielzeug. Phthalate sind Weichmacher, die die Kunststoffe elastischer machen und gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Seit Anfang des Jahres 2007 sind bestimmte Phthalate in Spielzeug verboten.
  • Verarbeitung: Ist das Spielzeug stabil? Besitzt es ablösbare Kleinteile wie Augen oder Knöpfe? Spielzeug sollte vor dem Kauf genau angeschaut werden. Verletzungsgefahr besteht zum Beispiel bei scharfen Spitzen oder Kanten. Holzspielzeug sollte glatt sein. Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen. Hier ist Vorsicht geboten.
  • Lackierte Oberflächen: Vor dem Kauf sollte ein einfacher ‚Reibetest’ gemacht werden, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Bleibt Farbe am Finger, dann lieber nicht kaufen.


Fällt einem Verbraucher ein Spielzeug auf, das eventuell unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte eine Meldung an das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt oder die zuständige Marktüberwachungsstelle der Bezirksregierung erfolgen.

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