Derzeit seien zwei Fälle anhängig, sagte die Sprecherin des Karlsruher Gerichts dem "Tagesspiegel" (Donnerstagausgabe). In einem Fall handle es sich um eine Lehrerin, in dem anderen um eine Sozialpädagogin, die an einer Gesamtschule als Schlichterin arbeitet. Beide sähen ihre vom Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit durch das Kopftuchverbot an Schulen verletzt. Seit 2004 haben acht Bundesländer Kopftuchgesetze erlassen, in den meisten sind christliche und "abendländische" Symbole von der Verpflichtung der Lehrenden zu Neutralität ausgenommen.

[dts]