„Ab sofort wird kein Kind mehr aus einer einkommensschwachen Familie von der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung in der Schule sowie Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege ausgeschlossen“, erklärte Sozialminister Guntram Schneider. Der bisherige Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ läuft wie geplant zum 31.07.2011 aus, da die Förderung der Mittagsverpflegung in Schulen und darüber hinaus in der Kindertagesbetreuung nun
grundsätzlich über das, seit Beginn des Jahres geltende, Bildungs- und Teilhabepaket läuft. Darüber hinaus bietet die Landesregierung NRW nun den neuen Härtefallfondsvon insgesamt 3,5 Millionen Euro an. Alle Kinder, die in der Kindertagesbetreuung und in Schulen an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen und bedürftig sind, aber dennoch nicht vom Bildungs- und Teilhabepaket erfasst werden, können eine Unterstützung über den Härtefallfonds  erhalten. Dies sind insbesondere Kinder von Eltern aus dem Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Der Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ gilt zunächst für die Zeit vom 1. August 2011 bis 31. Juli 2012. Die Landesregierung will sich dafür einsetzen, dass auch diesem Personenkreis die Möglichkeit eingeräumt wird, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten. Im Unterschied zum Bildungs- und Teilhabepaket handelt es sich bei den Leistungen nach dem Härtefallfonds um eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen. „Das Verfahren soll möglichst unbürokratisch sein und die Förderung den betroffenen Kindern schnell zu Gute kommen“, erläuterte Schneider. Deshalb orientieren sich der Umfang und die Höhe der Leistungen sowie das Verfahren grundsätzlich am Bildungs- und Teilhabepaket. Betroffene können sich an die kommunalen Stellen wenden, die auch für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zuständig sind.

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