Der Ordnungsdienst der Stadt Köln hat am heutigen Ostersonntag, 24.04.2011, stadtweit die Einhaltung der Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) kontrolliert. Aufgrund von Beschwerden wurden zwei Bäckereien und vier Blumenläden aufgesucht. Vier Betriebe waren den gesetzlichen Vorschriften entsprechend geschlossen. Zwei Betreiber von Blumenläden hatten ihre Geschäfte widerrechtlich geöffnet. Gegen die Verantwortlichen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Einschränkung der Verkaufstätigkeit auch am Pfingstsonntag, den 12. Juni 2011 gilt. Der städtische Ordnungsdienst wird auch dann wieder Kontrollen vornehmen.

[ag; Foto: Rainer Sturm/www.pixelio.de]