Auch wenn in einem Artikel ein Link zu einem rechtswidrigen Angebot führe, werde dies vom Recht auf freie Berichterstattung gedeckt, so die Richter. Mehrere große Unternehmen der Musikindustrie hatten den Internetdienst "heise online" verklagt, weil dieser 2005 mehrere Berichte über illegale Programme zum Knacken des Kopierschutzes bei CDs und DVDs veröffentlicht hatte. Der Bericht setzte sich zwar kritisch mit den Programmen auseinander, enthielt aber gleichzeitig einen Link, mit dem der Internetnutzer zu der Software geleitet wurde.

[dts]