Damit gibt es ab dem genannten Zeitpunkt insgesamt drei Nachmittagsbelehrungen ohne Terminvergabe. Nach Paragraph 43 des Infektionsschutzgesetzes benötigt jede Person, die bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Auch Personen, die in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt werden, brauchen diese Bescheinigung. Man erhält sie, indem man an einer Belehrung teilnimmt.

Die Belehrungen dauern ungefähr 45 Minuten, der Beginn hängt von der Teilnehmerzahl ab, nicht von einem festgelegten Zeitplan. Mit Wartezeiten von ein bis zwei Stunden muss gerechnet werden. Nach der Belehrung bekommt man die Bescheinigung. Die Ausstellung der Bescheinigung kostet 25 Euro, eine Zweitschrift 15 Euro. Zu den Belehrungen muss ein gültiger Ausweis mitgebracht werden. Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen (lesen und sprechen) benötigen einen Dolmetscher.

Die Belehrungen finden zu folgenden Zeiten statt:

  • Montag bis Donnerstag 8.30 bis 11 Uhr (ohne Termin)
  • Montag, Dienstag, Donnerstag 14 bis 15 Uhr (ohne Termin)
  • Freitag 8.30 bis 11 Uhr nur Schülerbelehrungen (Schulpraktikum), Termine bitte über die Schulen per Faxliste an (0221) 221-28635 oder telefonisch unter (0221) 221-25155.


Die Belehrungen finden im städtischen Gesundheitsamt, Neumarkt 15-21, 50667 Köln, statt.

[cs]