Wer für das dritte und vierte Quartal dieses Jahres auf den zentralen Innenstadtplätzen Veranstaltungen plant, muss bis zum 10. April 2011 einen Antrag stellen. Darauf wies heute die Stadt Köln hin. Dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales soll auf seiner Sitzung am 16. Mai 2011 eine Liste der beantragten Veranstaltungen vorgelegt werden.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • ein (bauliches) Veranstaltungs- sowie Auf- und Abbaukonzept mit einem Zeitplan für die Veranstaltung selbst und für den Auf- und Abbau,
  • einen genauen Lageplan bezogen auf die Platzfläche mit sämtlichen Aufbauten, einschließlich der Flucht- und Rettungswege, Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr und der Fluchtwege und Entleerungsflächen aus den unterirdischen Verkehrsanlagen (U-Bahn, Tiefgaragen etc.),
  • gegebenenfalls ein veranstaltungsbedingt erhöhtes Sicherheitskonzept, in dema) die Belegungsdichte und die Flucht- und Rettungswegsituation beschrieben wird,
b) situationsbedingt der Einbau von Wellenbrechern vorgesehen wird,
c) der eventuelle Einsatz der Feuerwehr unter Berücksichtigung der dazu notwendigen
Anfahr- und Rettungswege erläutert ist,
d) zusätzlich auch ersichtlich ist, dass bei der Auf- und Abbauphase der Veranstaltung die Erreichbarkeit der Nachbarbebauung mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr weiterhin gewährleistet wird,
ggf. ein Verkehrskonzept bei Großveranstaltungen mit hohem Publikumsaufkommen für die An- und Abreise der Besucher,

  • ggf. eine Bestätigung über die Durchführung eines behördlich angeordneten Sanitätsdienstes einschließlich der dazu gehörenden Einsatzkonzeption,

  • ein eigenständiges Beschwerdemanagement während der Veranstaltung sowie der Auf- und Abbauarbeiten und Benennung eines Ansprechpartners für die Stadtverwaltung; zudem Benennung eines Ansprechpartners auch bei Subunternehmen beziehungsweise nachgeordneten Auftragsunternehmen, die zuständig und im Sinne des Gesamtkonzeptes wie ein Betreiber verantwortlich sind,
  • die Erstellung eines Schallschutzprognose-Gutachtens bei lärmintensiven Veranstaltungen,
  • ein Reinigungskonzept, das sowohl die Beseitigung von Verschmutzungen und Müll während der Veranstaltung als auch insbesondere danach umfasst.
  • Bei Großveranstaltungen ist zusätzlich ein Sanitärkonzept vorzulegen.

Einzureichen sind die entsprechenden Anträge einschließlich der Anlagen beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzungen, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln.

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