„Damit wird vom Handwerk in der Region ein erheblicher Druck genommen“
Handwerker können bis zum 31.12.2011 mit dem Regioparkausweis in die Umweltzonen in NRW einfahren, gleichgültig welchen EU-Standard ihr Kraftfahrzeug erfüllt: Das Landesumweltministerium hat die Ausnahmeregelung, die eigentlich zur Jahresmitte auslaufen sollte, bis zum Jahresende verlängert. „Damit wird vom Handwerk in der Region ein erheblicher Druck genommen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dr. Ortwin Weltrich. Zurzeit stehen sämtliche Luftreinhaltepläne in Nordrhein-Westfalen auf dem Prüfstand. Die in den letzten Jahren getroffenen Maßnahmen werden auf ihre Auswirkungen hin überprüft. Bis zur Jahresmitte sollen alle Pläne neu und schärfer gefasst sein. Im Rahmen einer Anhörung im Umweltausschuss des Landtages NRW regte die Mehrheit der Landespolitiker an, die Gültigkeit der Handwerkerparkausweise als Einfahrtberechtigungen für die Umweltzonen bis zum Jahresende zu verlängern. Damit sollten die zu erwartenden Verschärfungen für die Betriebe, die auf die Erreichbarkeit ihrer Kunden in den Umweltzonen angewiesen sind, abgemildert werden.

„Die Handwerkskammer zu Köln begrüßt, dass die Landespolitik in diesem Falle eine konkrete, wenn auch befristete Erleichterung für die Betriebe beschlossen hat“, betonte Weltrich. Die Kunden in den Umweltzonen Köln und Bonn blieben so durch den Regioparkausweis auch ohne Ausnahmegenehmigung für die Handwerksbetriebe erreichbar. Dies sei vor allem angesichts der Tatsache wichtig, dass die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben oft teure Spezialeinbauten hätten, die sich nicht ohne weiteres in ein neues Fahrzeug umsetzen ließen. Für das Handwerk sei die Verfügbarkeit von leichten Nutzfahrzeugen nach dem EURO 6-Standard entscheidend. Diese seien wahrscheinlich nicht vor dem Jahr 2014 verfügbar. Diese Zeit gelte es nun zu überbrücken.

[cs]