Das teilte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Donnerstag mit. Auch der Verkauf von Immobilien sei verboten, hieß es. Damit wolle man jegliches Risiko einer Veruntreuung von allenfalls in der Schweiz noch vorhandenem staatlichem libyschem Eigentum vermeiden. Die entsprechende Verordnung, welche sofort in Kraft trete, soll eine Gültigkeit von drei Jahren haben.

[dts]