Die Aktionäre sollen in einer Einladung zur Hauptversammlung über Einzelheiten des Vergleichs informiert werden. Ricke und Zumwinkel hielten weiterhin ihren Rechtsstandpunkt aufrecht, hieß es weiter. Sie haben "insbesondere keinerlei Pflichtverletzung eingeräumt und keinen Schadensersatzanspruch anerkannt".

Die Telekom hatte im April 2009 beide ehemalige Organmitglieder aufgefordert, rund eine Million Euro Schadensersatz zu leisten. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ricke und Zumwinkel waren im Juni 2010 mangels Tatverdachts eingestellt worden.

[dts]