Der endgültigen Haushaltsbeschluss soll – wie vom Verfassungsgerichtshof NRW gefordert – erst nach der Entscheidung über die Klage zur Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts 2010 vorgelegt werden. Walter-Borjans bezeichnete die im Nachtragshaushalt geplante Vorsorge gegen finanzielle Lasten jedoch als unbedingt notwendig: „Die aus der WestLB ausgelagerten Wertpapiere, aber auch die Auflagen der EU-Kommission für die Bank werden den NRW-Haushalt schwer belasten“ betonte der NRW-Finanzminister. Mit Blick auf die ausstehende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wies Walter-Borjans darauf hin, dass für die vorgesehene Zuführung zum Sondervermögen für die WestLB-Altlasten nach den neuen Haushaltszahlen rechnerisch keine Kreditaufnahme notwendig sei. Dies sei auf zwei positive Entwicklungen zurückzuführen: Mehreinnahmen von 355 Millionen Euro im Vergleich zur Steuerschätzung im November 2010 und geringere Ausgaben von 960 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsansatz. Die Neuverschuldung 2010 würde damit nach den vorläufigen Zahlen auf 7,1 Milliarden Euro sinken – statt der beschlossenen 8,4 Milliarden Euro. Trotz der guten Konjunkturentwicklung liege das Steueraufkommen des Landes für 2010 mit 39,9 Milliarden Euro (einschl. Kfz-Steuerkompensation) immer noch deutlich unter dem Niveau des Rekordjahres 2008. Damals hatte Nordrhein-Westfalen 42,1 Milliarden Euro an Steuern eingenommen.

[cs]