Köln erhält zwei neue Gemeinschaftsschulen
Ab dem Schuljahr 2011/ 2012 gehen in Köln zwei Gemeinschaftsschulen an den Start. Enstrepchende Anträge der Stadt bewilligte heute die Landesregierung NRW. Insgesamt bewilligte das Land 17 Anträge für Gemeinschaftsschulen in ganz Nordhrein-Westfalen. „Damit sind wir einen wichtigen Schritt weiter auf unserem Weg einer innovativen und zukunftsgerichteten Schulentwicklung“, sagte heute Schulministerin Sylvia Löhrmann. In Köln wird im Sommer der längere gemeinsame Unterricht in der Wuppertaler Straße in Köln-Buchheim und in der Ferdinandstraße in Köln-Mülheim beginnen. Die beiden genehmigten Kölner Gemeinschaftsschulen werden ihren Unterricht zum Schuljahr 2011/ 2012 aufnehmen. An den Schulen anmelden können Eltern ihre Kinder ab Februar 2011 während der regulären Anmeldeühase für weiterführende Schulen.  „

Über die Ankündigung bin ich glücklich und enttäuscht zugleich. Natürlich bin ich sehr froh, dass wir in Köln an zwei Standorten dem Elternwillen nachkommen und neue Formen des längeren gemeinsamen Lernens erproben können. Damit können wir als einzige Stadt in Nordrhein-Westfalen zum neuen Schuljahr mit zwei Gemeinschaftsschulen starten. Besonders freut mich, dass wir damit zwei inklusive Schulangebote in weiterführenden Schulen schaffen, so dass mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen einen Platz finden. Die Entscheidung des Landes gegen die Gründung einer Gemeinschaftsschule in der Rochusstraße ist mir jedoch unverständlich, da nicht nur ein überzeugendes pädagogisches Konzept vorliegt, sondern aus meiner Sicht alle grundlegenden Vorgaben für die Genehmigung auch für diesen Standort erfüllt sind“, erklärte Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters in einer schriftlichen Stellungnahme.

Rochusstraße wird keine Gemeinschaftsschule
Abgelehnt wurde jedoch ein Antrag für eine Gemeinschaftsschule in der Rochusstraße in Köln-Bickendorf. Wie ein Sprecher des Landesministierum auf Nachfragen Report-k.de mitteilte, wäre durch die neue Gemeinschaftsschule eine Konkurrenzsituation zu dem benachbarten Montessori-Gymnasium in der Rochustraße entstanden. Zudem sein der Plan der Stadt Köln, die dreizügige-Schule an zwei verschiedenen Standorten zu führen, nicht prakitkabel. Die beiden Standorte hätten 800 Meter auseinander gelegen. „Wir werden genau hinterfragen, welche Ablehnungsgründe vorgebracht werden. Mit diesen werden wir uns kritisch auseinandersetzen und das Gespräch mit dem Ministerium suchen, mit dem Ziel, dass die Landesregierung ihre Entscheidung nochmals überdenkt", so Kölns Schuldezernentin Agnes Klein.

Immerhin hätten 94 der befragten Eltern von Kindern im 4. Schuljahr und 75 Eltern von Kindern im 3. Schuljahr im Rahmen der vorgeschriebenen Elternbefragung geäußert, dass sie ihr Kind „ganz bestimmt“ an dieser Schule anmelden würden. Allein schon diese Zahl der Eltern übersteige das Platzangebot, das an einer neuen Gemeinschaftsschule in der Rochusstraße zur Verfügung gestanden hätte. Neben der Kölner Schule wurde nur einer weiterer Antrag aus Altenbeken abgelehnt.

Längeres gemeinsames Lernen für Kölner Schüler
Gemeinschaftsschulen sollen den Jugendlichen ein längeres gemeinsames Lernen ermöglichen. Zudem soll sie Kommunen mit zurückgehenden Schülerzahlen die Möglichkeit geben, ein wohnortnahes Schulangebot zu erhalten. Für die Bewilligung hat die Landesregierung verschiedene Kriterien aufgestellt. So muss die zukünftige Gemeinschaftsschule in den Klassen 5 und 6 Unterricht in integrierter Form anbieten. Danach können die Schulen selbst entscheiden, ob die Kinder weiter gemeinsam oder nach schulformspezifischen Bildungsgängen getrennt unterrichtet werden. Beide Kölner Schulen wollen weiterhin integrativen Unterricht anbieten. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass in der Schule alle für die Sekundarstufe I vorgesehenen Abschlüsse erreicht werden können und auch gymnasiale Standards angeboten werden. So sollen etwa mindestens ein Drittel der Lehrkräfte die Lehrbefähigung für das Gymnasium haben. Dazu müssen die emeinschaftsschulen entweder selbst über eine gymnasiale Oberstufe verfügen oder mit einer anderen Schule kooperieren. In Köln kooperieren die beiden zukünftigen Schulen mit Gesamtschulen und Gymnasien. Das Abitur soll an der Schule nach neun Jahren erworben werden. Um eine Gemeinschaftsschule gründen zu können, sind vier Parallelklassen pro Jahrgang wünschenswert, mindestens erforderlich sind drei Parallelklassen. Dabei ist eine Mindestklassengröße von 23 Schülern und höchstens 25 Schülern vorgesehen.

Das Modellvorhaben ist auf sechs Jahre angelegt und soll wissenschaftlich begleitet werden. Gemeinschaftsschulen erhalten einen Stellenzuschlag in Höhe von 0,5 Stunden je Klasse je Woche wegen des erhöhten Differenzierungs- und Förderbedarfs und einen Versuchszuschlag in Höhe von 0,5 Stellen pro Schule und Jahr wegen des erhöhten Schulentwicklungsaufwands. Dazu kommt ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro pro Schule wegen des erhöhten Fortbildungsbedarfs.

Weitere Kommunen wollen folgen
Inzwischen haben laut Land weitere Kommunen ihr Interesse an der neuen Schulform geäußert. „Das Interesse an der Gemeinschaftsschule ist und bleibt weiterhin sehr groß. Immer mehr Kommunen und Eltern wollen die Gemeinschaftsschule. Inzwischen liegen uns schriftliche Interessenbekundungen von über 40 Schulträgern vor, die zum Schuljahr 2012/13 eine Gemeinschaftsschule einführen wollen“, so Ministerin Löhrmann. Deshalb strebe sie eine schulgesetzliche Regelung für die Gemeinschaftsschule an. „Ich setze dabei auf konstruktive Gespräche in der Bildungskonferenz und mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen.“

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Foto: Jahreis/ www.pixelio.de]