Grundlage der Gespräche war dabei ein Zehn-Punkte-Plan der Bundesregierung. Dieser Maßnahmenkatalog umfasst dabei eine Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, eine strikte Trennung der Produktionsströme, die Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle, eine Meldepflicht für private Labors, eine rechtlich verbindliche Positivliste, die Pflicht zum Abschluss von Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen für Futtermittelhersteller und eine Überprüfung des Strafrahmens bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Zudem soll das Dioxin-Frühwarnsystem ausgebaut, die Transparenz für Verbraucher erhöht und die Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung der Länderbehörden grundlegend verbessert werden.

[dts]