In der Sache geht es um die Frage, ob der zwischen der Stadt Köln und dem Esch-
Fonds über die vier neuen Messehallen vereinbarte Mietvertrag von Anfang an nichtig
war oder jedenfalls von einer der beiden Parteien wirksam gekündigt wurde. Der
Mietvertrag könnte unwirksam sein, wenn der vereinbarte Mietzins über dem Marktzins
liegt und damit eine europarechtliche unzulässige „Begünstigung“ gegenüber dem
Esch-Fonds im Vergleich zu seinen Wettbewerbern enthält. Geklärt werden soll auch die Frage ob die Kündigung rechtmäßig war, nachdem der Europäische Gerichtshof festgestellt hatte, dass der Vertrag eigentlich hätte ausgeschrieben werden müssen. In der Sache hat das Gericht darauf hingewiesen, dass es dazu tendiert, den Rechtsstreit auszusetzen, um eine Entscheidung der Europäischen Kommission darüber abzuwarten, ob der Mietzins eine verbotene Beihilfe enthält.

[ag]