Ab Mitte 2011 werden sich voraussichtlich die Bestimmungen für die Bonner und Kölner Umweltzonen verschärft. Falls dann Fahrzeuge mit roter Umweltplakette nicht mehr die Umweltzonen befahren dürfen, „schließt das rund ein Viertel der im Handwerk eingesetzten Lieferfahrzeuge vom Verkehr aus“, befürchtet Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln.

Konsequenzen für Handwerksbetriebe mildern
Um die Konsequenzen für die Handwerksbetriebe abzumildern, haben die Kammer und der Westdeutsche Handwerkskammertag in zahlreichen Gesprächen mit dem Umweltministerium Ausnahmereglungen für Gewerbebetriebe durchgesetzt. Wer ein umweltzonenkonformes Firmenfahrzeug (gelbe oder grüne Plakette) besitzt, kann für ein zweites mit roter Plakette eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Diese eins-zu-eins Relation gilt nur bis zum 30. Juni 2012. Danach muss ein Betrieb über zwei Fahrzeuge mit grüner oder gelber Plakette verfügen, um für ein Fahrzeug mit roter Plakette eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Diese Regelung endet am 31. 12. 2012.

Danach können Ausnahmen nur für Umweltzonen, für die Fahrzeuge mit grüner Plakette gefordert werden, bis maximal zum 30. 6. 2014 erteilt werden. Außerdem sind ab Juli 2013 sogar drei umweltzonenkonforme Fahrzeuge notwendig, um für eines mit roter Plakette eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Handwerkern mit nur einem Auto wird nicht geholfen
Den Unternehmen, die über mehrere Fahrzeuge verfügen, könne die im Dezember 2010 vereinbarte „Fuhrparkregelung“ die Anpassung an die verschärften Anforderungen an die Umweltzonen erleichtern, so Weltrich. Allerdings sei damit Kleinstbetrieben, die nur ein Lieferfahrzeug einsetzen und für dieses Fahrzeug weder die grüne noch die gelbe Plakette erhalten, nicht geholfen. „Vielen Kleinbetrieben fehlt das Eigenkapital, um die Neuanschaffung eines Lieferfahrzeugs zu finanzieren“. Ausnahmegenehmigungen wird es nur noch in besonderen Härtefällen geben, zum Beispiel bei Existenzgefährdung, die durch die Bescheinigung des Steuerberaters nachgewiesen sein muss. Weltrich kritisierte die Fuhrparkregelung als „zu kompliziert“. Sie führe in der Anwendung leicht zu Fehlern.

Details zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Köln und Bonn und damit zu den Fahrverboten und den Ausnahmereglungen gibt es auf der Internetplattform der Handwerkskammer zu Köln unter www.umweltzonen-nrw.de.

dn