Gegen alle drei Personen lagen Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Köln und Bonn vor. Die Kölner wurden wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Geld- oder ersatzweise zu Haftstrafen verurteilt. Da keiner der Drei die geforderten Geldstrafen aufbringen konnte, wurden sie den zuständigen Behörden übergeben. Sie müssen nun ihre Freiheitsstrafen absitzen, teilt die Bundespolizei mit.
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