Gegen alle drei Personen lagen Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Köln und Bonn vor. Die Kölner wurden wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Geld- oder ersatzweise zu Haftstrafen verurteilt. Da keiner der Drei die geforderten Geldstrafen aufbringen konnte, wurden sie den zuständigen Behörden übergeben. Sie müssen nun ihre Freiheitsstrafen absitzen, teilt die Bundespolizei mit.

dn