"Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten, es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein." Dann müsse ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspreche oder nicht. Leutheusser-Schnarrenberger hob den Wert der geplanten Fristenlösung hervor. "Von der Mutter kann in einer für die ganze Familie so entscheidenden Frage erwartet werden, dass sie sich innerhalb von acht Wochen eine Meinung bildet", sagte sie. "Lässt die Mutter die Frist verstreichen, halte ich es für gerechtfertigt, dass dann automatisch die gemeinsame elterliche Sorge entsteht." In dieser Frage gebe es allerdings "noch keine vollkommene Übereinstimmung mit der Union, obwohl wir dem Koalitionspartner bereits erhebliche Zugeständnisse gemacht haben".

[dts]