Mit den 300 Millionen Euro wurde das Gemeindefionanzierungsgesetz (GFG) 2010 rückwirkend um rund 4 Prozent auf 7,9 Milliarden Euro aufgestockt. 256 Millionen Euro der Soforthilfe entfallen auf die frei verwendbaren Schlüsselzuweisungen. Die verbleibenden Mittel erhöhen die Ansätze der Investitionspauschalen, die finanzkraftunabhängig zugewiesen wurden. Deshalb profitieren von der heute ausgezahlten Soforthilfe vor allem die finanzschwachen Städte und Gemeinden.

Grundlage ist das Gesetz zur Änderung des GFG 2010, das der Landtag in seiner Sitzung am 16. Dezember beschlossen hatte.

dn