Die bisherige Regelung sah vor, dass Asylbewerber sich erlaubnisfrei nur in dem Regierungsbezirk aufhalten dürfen, in dem die für sie zuständige Ausländerbehörde liegt.  “Solche räumlichen Beschränkungen greifen in die Bewegungsfreiheit der Betroffenen in erheblichem Maße ein und führen nicht selten zu sozialer Isolation. Sie sind lebensfremd und schränken die berechtigten Mobilitätsinteressen der Betroffenen unnötig ein. So kann es beispielsweise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, zur Pflege sozialer Kontakte oder zur Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Aktivitäten wichtig für die Betroffenen sein, regelmäßig den Regierungsbezirk zu verlassen“, sagte Jäger.

In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die bestehenden Regelungen zu unbilligen Ergebnissen führen können. Der Innenminister verwies dabei auf den Fall eines fußballbegeisterten 13-jährigen iranischen Asylbewerbers. Ihm war eine Fahrt zum Bundesliga-Spiel Borussia Dortmund – Bayern München in Dortmund geschenkt worden. Die Ausländerbehörde hatte dem Jungen die Fahrt zunächst mit der Begründung verweigert, er dürfe den Regierungsbezirk Düsseldorf nicht verlassen. „Die heute vom Kabinett beschlossene Lockerung der Residenzpflicht für Asylbewerber in NRW  ist ein klares Bekenntnis zugunsten der hier schutzsuchenden  Menschen“, erklärte der Minister.

[ag]