Die Verwaltung des Fühlinger Sees weist darauf hin, dass wegen der aktuellen Wetterlage auch das Tauchen im Fühlinger See bis auf Weiteres verboten werden muss. Denn dort hat sich bereits eine fast geschlossene Eisschicht gebildet. Ein Verstoß gegen das Tauchverbot kann entsprechend der Satzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

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