Das Amtsgericht Nürnberg hatte den Mann bereits in den Jahren 2007 und 2008 zu insgesamt 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Handel mit Drogen, so lautete das Urteil.

Zudem soll der Mann gemeinsam mit zwei Mittätern " wiederholt und gewerbsmäßig Betrug und Urkundenfälschung begangen haben. Deshalb gab es einen Untersuchungshaftbefehl vor. Im Falle einer Verurteilung muss der Mann auch hier mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen.

Um der Haft zu entgehen, war der gebürtige Kroate untergetaucht und an seiner Nürnberger Adresse nicht mehr anzutreffen. Nun wurde er dem Kölner Polizeigewahrsam zugeführt. Vorzeitiges Ende einer Flugreise.

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