Das ergibt sich nach einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" aus dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigte dies gegenüber dem Blatt. "Die werden dann Post bekommen", sagte er mit Blick auf den Gesetzentwurf und für den Fall, dass der Bundestag das Gesetz billigt. Die entsprechenden Daten würden aber nach spätestens einem Jahr wieder gelöscht, so der Sprecher – bei Widerspruch der Betroffenen auch früher.

[dts]