Die Novelle war gescheitert, weil der Landtag in Nordrhein-Westfalen den Staatsvertrag nicht ratifizieren will. Deshalb gilt vorerst die bisherige Regelung von 2003 weiter. "Jetzt muss ein neuer Entwurf vorgelegt werden, der mehrheitsfähig ist und netzpolitische Bedenken aus der aktuellen Debatte berücksichtigt", so Rohleder. Mit dem neuen Staatsvertrag sollten Anbieter von Webseiten motiviert werden, freiwillig Alterskennzeichnungen für Inhalte einzuführen. Solche Kennzeichnungen können von Jugendschutz-Programmen auf Computern erkannt werden. Entsprechende Schutzprogramme hätten auf Basis der Novelle leichter staatlich anerkannt werden können. Software-Hersteller arbeiten intensiv an Programmen für den Kinder- und Jugendschutz. Bisher war es aber fast unmöglich, eine formale Anerkennung zu erhalten, was die Verbreitung der Angebote behindert hat. Rohleder appellierte an Eltern, nicht auf eine neue Rechtslage zu warten, sondern bereits vorhandene Jugendschutz-Angebote für das Internet aktiv zu nutzen. "Technische Lösungen können gerade bei kleineren Kindern wichtig sein und den Erwerb von Medienkompetenz flankieren. Staat und Wirtschaft können Familien dabei unterstützen."

[dts]