Arbeitsministerin von der Leyen steht mit ihren Vorschlägen ziemlich allein

Entgegen von der Leyens Vorschlägen sollen die vorhandenen Regelungen entschlossener genutzt werden. Damit erreichte die Unionsfraktion Einigkeit zwischen CDU und CSU.

FDP fordert hingegen Lockerung der Zuwanderungsregeln
Ob auch der Koalitionspartner FDP den Kurs von CDU/CSU mittragen wird, war am Mittwochabend noch offen. Bislang hatten die Liberalen zur Förderung insbesondere des Mittelstandes eine deutliche Lockerung der Zuwanderungsregeln gefordert. Wie die SZ aus Unionsfraktionskreisen erfuhr, gab es bis in den Abend hinein Bemühungen, noch vor dem für Donnerstagabend angesetzten Koalitionsausschuss eine Verständigung zwischen Union und FDP zu erreichen. Alle beteiligten Arbeitsgruppen der Unionsfraktion hatten sich am Mittwoch auf eine Linie verständigt, die sie in einem zehnseitigen Papier zusammengefasst haben. Darin wird zum Ausdruck gebracht, wie gefährlich der drohende Fachkräftemangel insbesondere für mittelständische Unternehmen noch werden kann. Deutschland müsse "die vorhandenen Arbeitsmarktpotentiale besser nutzen, die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte stoppen und die Zuwanderung bedarfsgerecht steuern". Denn: "Fehlen hochqualifizierte und spezialisierte Fachkräfte, geht Wohlstand verloren." Trotz dieser Analyse werden in der Zusammenschrift gesetzliche Änderungen abgelehnt. Damit wird es, anders als von der Leyen es anstrebte, keine Senkung der Einkommensgrenze für ausländische Fachkräfte von derzeit 66.000 Euro Jahresgehalt geben. Gleiches gilt für den Vorschlag von der Leyens, die Fristen für ausländische Hochschulabsolventen zu verlängern, in denen sie sich eine Stelle suchen dürfen.

Bei offenen Arbeitsstellen ist die Prüfung des Vorrangs geplant
Die Unionspolitiker setzen vor allem darauf, die bestehenden Gesetze durch eine Lockerung der Regeln bei der sogenannten Vorrangprüfung flexibler zu gestalten. Damit gemeint ist vor allem der Versuch, bei einem akuten Fachkräftemangel in bestimmten Branchen oder Regionen in Deutschland zu prüfen, ob statt eines Ausländers zum Beispiel aus Indien auch ein Experte aus Deutschland oder aus der EU herangezogen werden könnte. Um den Arbeitsmarkt auf diese Weise flexibler zu gestalten, genügt es, Verordnungen zu ändern, mit denen die Fristen für eine Vorrangprüfung verkürzt oder die Prüfungspflicht auf eine bestimmte Region begrenzt werden. Sucht etwa ein Mittelständler aus dem Raum München nach einer neuen Fachkraft, muss er künftig möglicherweise nicht mehr in Mecklenburg-Vorpommern prüfen, bevor er einen ausländischen Experten anstellen darf. Auch so genannte Eilentscheidungen sollen nach dem Willen der Unionsfraktion künftig möglich sein.
[dts]