Das Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag am 28. Oktober beschlossen. Der Bundesrat hatte am 26. November keine Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes festgestellt. Laut Bundespräsidialamt sei Wulff nach "intensiver und sorgfältiger Prüfung aller verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte" zu dem Ergebnis gekommen, dass rechtliche Gründe einer Ausfertigung dieses Gesetzes nicht entgegen stünden. Mehrere SPD-regierte Länder wollen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz klagen, da sie eine Zustimmung der Länder bei der Laufzeitverlängerung für notwendig halten.

[dts]