Gegen Auflagen wurde die Strafe zunächst zur Bewährung ausgesetzt

Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die das Amtsgericht Eilenburg 2007 gegen den in Leipzig lebenden Mann verhängt hatte, war zunächst für die Dauer von vier Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden.
Weil der 49-jährige sich jedoch nicht bewährt und gegen seine Auflagen verstoßen hatte, widerrief das Amtsgericht Leipzig die Strafaussetzung. Der daraufhin erfolgten Strafantrittsladung leistete der Verurteilte keine Folge und wurde seit April dieses Jahres per Haftbefehl gesucht.

Polizei überraschte den Gesuchten am Arbeitsplatz
Als Mitarbeiter einer Technikfirma war der Gesuchte am Montag am Flughafen Köln/Bonn bei Arbeiten an einem Gebäude beschäftigt, als die Bundespolizisten ihn festnahmen. Es folgte die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt, wo er nun seine Freiheitsstrafe antritt.
[kp, ots]