Der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat heute über drei Berufungen mündlich verhandelt. Die Kläger hatten vor dem Landesgericht Köln Schadensersatz von der Stadt Köln eingefordert, da durch den Einsturz des Stadtarhicvs Archivalien beschädigt oder zerstört worden waren, die sie dem Stadtarchiv in Verwahrung gegeben hatten. In allen drei Verfahren handelt es sich um wertvolle Archivgüter aus Privatbesitz: Schriften aus dem Nachlass eines Soziologen, historisch bedeutsame Urkunden zur Kölner Stadtgeschichte und Originaldokumente aus der Hinterlassenschaft eines Musikers. Das Landgericht Köln hatte die Klagen durch Urteile vom 16. März 2010 abgewiesen und dabei eine Pflichtverletzung der Stadt verneint. Die Kläger haben gegen diese Entscheidungen Berufung eingelegt, über die nunmehr das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden hat.

Die Richter sahen heute die Schadensersatzansprüche der drei Kläger gegen die Stadt Köln als möglich an. Entscheidend sei, ob die Stadt aufgrund der im November 2008 aufgetretenen Anzeichen am Gebäude selbst (Risse im Mauerwerk, Abplatzungen von Mörtel, schleifende Türen) verpflichtet war, weitere Untersuchungen zur Standsicherheit des Gebäudes vorzunehmen. Zudem könnte eine Pflichtverletzung darin bestehen, dass die Stadt nach dem Bekanntwerden des Messergebnisses vom 5. Februar 2009 angesichts der festgestellten Veränderungen der Gebäudehöhe keinen weiteren Sachverständigen hinzugezogen hat. Das Oberlandesgericht will nun entscheiden, ob dazu ein Sachverständiger beauftragt wird oder das Verfahren bis zum Abschluss der Ermittungen der Staatsanwaltschaft ausgesetzt wird. Dabei wies der Vorsitzende des 18. Zivilsenats, Dr. Burkhard Gehle, hat in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass die Aussetzung der Verfahren die für die Parteien kostengünstigere Variante sei. Eine Entscheidung dazu soll am 9. Dezember gefällt werden.

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