Die niederländische Energy Resources Holding (ERH) plant, am Standort in der Provinz Zeeland ein neues Kernkraftwerk zu errichten. Bereits im Juni 2009 hatte der niederländische Stromversorger Delta eine so genannte Startnotiz für den Bau eines neuen Kernkraftwerks am gleichen Standort beim Umweltministerium der Niederlande eingereicht.

Nordrhein-westfälische Bürger können sich an Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligen
An der Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante dritte Kernkraftwerk in Borssele können sich nun auch Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen beteiligen. Grundlage ist die so genannte Espoo-Konvention, zu deren Vertragsstaaten auch Deutschland und die Niederlande zählen: Danach sind bei Vorhaben mit möglicherweise erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen betroffene Nachbarländer und deren Öffentlichkeit an Umweltverträglichkeitsprüfungen zu beteiligen. Die deutsche Übersetzung der Bekanntmachung sowie das Mitteilungsschreiben in englischer Sprache über den Bau des weiteren Kernkraftwerkes in Borssele können in den nächsten Tagen im NRW-Energieministerium (Bibliothek, Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf) sowie bei den Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln und Münster zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch unter www.mwebwv.nrw.de (Energie) abrufbar. Formlose Stellungnahmen in deutscher Sprache können bis zum 19. November 2010 (es zählt das Datum des Poststempels) unter Angabe des Vermerks „Mitteilung Kernkraftwerk ERH“ direkt an das Generaldirektorat
Umwelt des niederländischen Ministeriums für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt abgegeben werden.

Die Anschrift lautet:
Ministerie van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening en Milieubeheer
Directoraat-Generaal Milieu
Directie Risicobeleid/IPC 645
Postbus 30945
2500 GX Den Haag
Niederlande

Mündliche Stellungnahmen sowie Stellungnahmen per E-Mail können unter den in der Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten abgegeben werden. Das Vorverfahren und das UVP-Verfahren werden nicht nach deutschem, sondern gemäß der Espoo-Konvention nach niederländischem Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung und die sonstigen im deutschen Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht eröffneten rechtlichen Möglichkeiten sind deshalb nicht auf dieses Verfahren anwendbar. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.

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