Die Frau fuhr um 15.40 Uhr mit ihrem PKW auf der Luxemburger Straße aus Richtung Erftstadt in Richtung Köln. Einer Polizeiwagenbesatzung fiel auf, dass sie nicht geradeaus lenkte, sondern "Schlangenlinien" fuhr. Sie hielten das Fahrzeug an und bemerkten dabei den Geruch von Alkohol. Nachdem die Atemalkoholmessung der Fahrerin den erwähnten Wert anzeigte, ordnete die Staatsanwaltschaft die Entnahme einer Blutprobe an. Ihr wurde das Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen untersagt. Der Führerschein der Frau konnte nicht sichergestellt werden, da sie vorgab, diesen verloren zu haben. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet und sie muss mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen.

[cs, ots]