öln, 15.02.2006, 16:30 Uhr > Das im September 2005 vom Bauaufsichtsamt neu eingeführte Angebot „Die 24-Stunden-Baugenehmigung“ ist von den Bauwilligen gut angenommen worden. Dieses Fazit zieht die Bauaufsicht nach den ersten vier Monaten, in denen dieser neue Service gilt. Bis Ende 2005 wurden 250 Anträge auf die 24-Stunden-Baugenehmigung gestellt, von ihnen konnten 180 Anträge (mehr als 70 Prozent) sofort, das heißt innerhalb von 24 Stunden nach Antragseingang, beschieden werden.

Nur bei knapp 30 Prozent der Anträge waren die Voraussetzungen zur Erteilung einer 24-Stunden-Baugenehmigung nicht erfüllt. Diese Fälle wurden dann im normalen Baugenehmigungsverfahren weiterbearbeitet, die Antragsteller erhielten hierüber eine sofortige Benachrichtigung. Bemerkenswert ist, dass in den letzten vier Monaten des vergangenen Jahres bereits 250 Anträge gestellt wurden, obwohl die Bauaufsicht in den Herbst- und Wintermonaten normalerweise weit weniger Anträge verzeichnet als im Frühjahr und im Sommer. Für ein Jahr hochgerechnet erwartet das Bauaufsichtsamt für die 24-Stunden-Baugenehmigungen rund 750 Anträge.

Umfangreiche Informationen zum schnellen Service der Bauaufsicht sind im Internet auf der städtischen Seite www.stadt-koeln.de/buergerservice/bauen zu finden. Interessenten können alles Wissenswerte hierzu auch einer städtischen Info-Schrift „Die 24-Stunden-Baugenehmigung“ und einem Merkblatt entnehmen, diese sind erhältlich beim Bauaufsichtsamt (Zimmer 07 A 60) im Stadthaus Deutz, Telefon (0221) 221-32659.

Die kurze Bearbeitungszeit von 24 Stunden gilt für alle kleineren und in der Regel unkomplizierten Bauvorhaben, wie beispielsweise für

  • den nachträglichen Anbau von Balkonen, Erkern und Vordächern,
  • Dachgeschossausbauten
  • Anbauten und Umbauten,
  • die Errichtung von Gartenhäusern, Kleingaragen und Carports,
  • Terrassenüberdachungen,
  • Werbeanlagen und
  • Nutzungsänderungen von Flächen bis zu 100 Quadratmetern.

Um den 24-Stunden-Service einhalten zu können, müssen die Antragsunterlagen vollständig sein, das Bauvorhaben darf nicht gegen die Festsetzungen einer Satzung oder eines Bebauungsplans verstoßen und es dürfen keine öffentlich-rechtlichen Erlaubnispflichten, wie sie sich etwa aus dem Denkmalschutz ergeben können, entgegenstehen. Außerdem können die Anträge nur von den Eigentümern der Grundstücke gestellt werden. Stellt das Bauaufsichtsamt bei der Antragsbearbeitung Hindernisse für eine Genehmigung innerhalb von 24 Stunden fest, teilt das Amt dies dem Bauherrn kurzfristig mit, die weitere Bearbeitung erfolgt dann im regulären Antragsverfahren.

Björn Troll für report.K.de / Kölns Internetzeitung
Quelle: Stadt Köln
Foto: Pixelquelle.de