Das Archivfoto zeigt die Gleueler Wiese im Jahr 2020.

Köln | Der Rat der Stadt Köln hat in nichtöffentlicher Sitzung über den Pachtvertrag der 1. FC Köln GmbH & Co KGaA mit der Stadt Köln entschieden. Jetzt hat die Stadtverwaltung dazu eine Erklärung veröffentlicht.

Die Fakten

Bernd Petelkau, CDU, erklärte in der Ratssitzung im öffentlichen Teil, dass der Bebauungsplan aus dem Jahr 2020 gültig ist. Damit hat der CDU-Fraktionsvorsitzende recht. Allerdings wird das Oberverwaltungsgericht Münster zu zwei Normenkontrollklagen der Bürgerinitiative Grüngürtel für Alle und des NABU entscheiden. Den bisherigen Bescheid des NRW Gerichts hob das Bundesverwaltungsgericht auf. Das Gericht könnte den Bebauungsplan noch für rechtswidrig erklären. Ob es das nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und der gestrigen Ratsentscheidung so fällen wird ist derzeit noch offen.

Der 1. FC Köln darf nach der Mitteilung der Stadtverwaltung im Äußeren Grüngürtel sein Leistungszentrum errichten, so wie er es in seinem Masterplan vorsieht. Die Stadt verklausuliert dies in unmittelbarer Nähe zum Geißbockheim. Damit hat die 1. FC Köln GmbH & Co. KG sich durchgesetzt.

Der Breitensport

Zudem erhält der 1. FC Köln den Ascheplatz, der derzeit nicht versiegelt ist, am Fort Deckstein zugesprochen. Die drei Vereine, die den Platz aktuell nutzen sind damit außen vor. Der 1. FC Köln soll „auf eine angemessene Aufteilung der Trainingszeiten achten“. Denn die drei Vereine sollen den Platz ebenso nutzen können. Wie das gehen soll, bleibt unklar, da der Platz bereits vor der Übergabe an den 1. FC Köln ziemlich stark belegt und beansprucht wird. Zudem wird der nicht versiegelte Ascheplatz jetzt versiegelt. Denn der 1. FC Köln darf daraus einen Kunstrasenplatz machen. Für die drei Vereine, die jetzt auf das Wohlwollen des 1. FC Köln angewiesen sind, will die Stadt Köln prüfen, ob es alternative Spielflächen gibt.

Die Gleueler Wiese

Zur Gleueler Wiese schreibt die Stadt Köln: „Eine sportliche Nutzung der Gleueler Wiese soll nicht erfolgen. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, ein Verfahren mit dem Ziel einzuleiten, die Gleueler Wiese in ihrem heutigen unangetasteten Zustand planungsrechtlich dauerhaft als öffentliche Grünfläche festzusetzen, um damit in dem Bereich eine Bebauung auszuschließen und die Gleueler Wiese als Grünfläche zu erhalten. Die Verwaltung wird eine entsprechende Beschlussvorlage in die politische Beratung einbringen.“ So ist die Sachlage, die Gleueler Wiese betreffend: Es gibt einen gültigen Bebauungsplan der Stadt Köln, der auf der Gleueler Wiese vier Kunstrasen-Kleinfeldspielfelder vorsieht. Wenn das NRW Verwaltungsgericht entscheidet, dass dieser Bebauungsplan nicht rechtswidrig ist, dann können dort diese Spielfelder gebaut werden. Denn das hat das öffentlich-rechtliche Bebauungsplanverfahren und der im Amtsblatt der Stadt Köln veröffentlichte Bebauungsplan so vorgesehen.

Für diesen gab es schon einmal eine Mehrheit im Rat der Stadt Köln kurz vor der Kommunalwahl 2020. Im Jahr 2025 ist wieder Kommunalwahl. Dann wird der Rat der Stadt Köln neu zusammengesetzt und vielleicht gibt es ja dann wieder eine Mehrheit für den Bau der Kleinfeldspielfelder. Wer weiß das schon. Jetzt wird die Verwaltung ein Verfahren einleiten, um die Gleueler Wiese planungsrechtlich zu sichern. Welches Verfahren? Ein öffentlich-rechtliches Verfahren, um den Bebauungsplan zu ändern? Wie lange wird dies dauern? Warum steht das nicht verbindlich im Antrag des Ratsbündnisses aus Grünen, CDU und Volt? Der Konflikt um die Nutzungszeiten auf dem Fußballplatz am Fort Deckstein ist vorprogrammiert. Übrigens genauso, wie die Problematik, dass die Stadt Köln für die Sülzer Vereine im Südwesten keine Ersatzfläche finden wird. Ulrich Breite, FDP, begann seine Rede mit dem Zitat einer Alltagsweisheit: „Man kann den Kuchen nur einmal verteilen.“

Dass die Verwaltung den Dringlichkeitsantrag der Ratsgruppe Klimafreunde und Gut wie bei der Suche nach einem Tinder-Date wegwischte, ist eine traurige Randnotiz, die zeigt wie dysfunktional die Kölner Kommunalpolitik aktuell ist. Nicht die Verwaltung der Stadt Köln entscheidet über Dringlichkeitsanträge, sondern alleine die gewählte Vertretung der Kölner:innen, der Kölner Rat. Aber die juristische Kompetenz ist auf der Seite, auf der die gewählten Vertreter:innen der Kölner:innen sitzen, leider gering ausgeprägt, dagegen kennen die, die auf der Seite der Verwaltung sitzen alle Tricks. Da hilft auch die Jammerei nichts, dass man ja nur Ehrenamtler sei. Auch Ehrenamtler als Ratsfrau oder Ratsherr können sich vom Rechtsamt der Stadt Köln beraten lassen.

Was nach der gestrigen Sitzung klar ist: Die sogenannte „Kampfbahn“ bleibt ein Rasenplatz. Der FC bebaut den Kölner Grüngürtel nach seinen Vorstellungen. Was auf oder mit der Gleueler Wiese passiert, bleibt offen. Die drei Vereine, die Breitensport anbieten, ziehen so lange den Kürzeren, so lange die Kleinfeldspielfelder auf der Gleueler Wiese fehlen. Und die Stadtverwaltung wird in Sülz aktuell keinen neuen Ascheplatz herschnippen können. Offen ist: Wie lange die Stadtverwaltung für das Verfahren zur Gleueler Wiese brauchen wird. Gefühlt lange, wäre eine wenn auch sehr willkürliche und mutmaßliche Prognose. Wie sagte der berühmte deutsche Fußballer Franz Beckenbauer: „Schaun mer mal“.  

Report-K berichtete aus der Kölner Ratssitzung