Das Archivbild zeigt Sahra Wagenknecht. | Foto: via dts nachrichtenagentur

Berlin | BSW-Chefin Sahra Wagenknecht kritisiert den geplanten Antrag im Bundestag zu einem Verbot der AfD scharf. Das sei der „dümmste Antrag des Jahres“, sagte sie dem Nachrichtenportal T-Online. Am Wochenende war bekannt geworden, dass mehrere Abgeordnete verschiedener Fraktionen einen solchen Antrag in den Bundestag einbringen wollen.

Wagenknecht kritisiert, dass die Ampelparteien und auch die CDU die Interessen der Wähler nicht ernst nähmen und sie mit dem AfD-Verbotsantrag „den unliebsamen Konkurrenten jetzt mit der Verbotskeule erledigen“ wollten.

Das sei „ein Wahlkampfgeschenk par excellence an die AfD aus der Mitte des Bundestages“, sagte Wagenknecht. Das BSW lehne dieses Vorgehen ab. Wagenknecht fordert eine „sachliche Auseinandersetzung“ mit der AfD. So wirbt es im Bundestag zum Beispiel um „die Zustimmung aller Fraktionen, auch die der AfD“, zur Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses.

Widerstand in SPD gegen AfD-Verbotsverfahren   

In der SPD stoßen neue Pläne für ein AfD-Verbotsverfahren auf Widerspruch. „Ein Verbotsantrag wäre jetzt politisch kontraproduktiv“, sagte Gesine Schwan, Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission, dem Tagesspiegel.

„Es würde noch mehr Bürgerinnen und Bürger, die mit den Bedingungen und Erfordernissen der pluralistischen Demokratie wenig vertraut sind und sich mit ihr deshalb nicht identifizieren können, in die Arme der AfD treiben.“ Die Vorsitzenden der SPD Sachsen-Anhalt, Juliane Kleemann und Andreas Schmidt, sagten dem Tagesspiegel, ein AfD-Verbotsverfahren müsse „auf einem rechtssicheren Verfahren basieren“. So offensichtlich die Verfassungsbrüche der AfD in der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags erscheinen mögen, „reicht dies allein nicht aus, um ein erfolgreiches Parteiverbot durchzusetzen“.

Damit bezogen sie sich auf Äußerungen von Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) vom Donnerstag. „Es bedarf einer umfassenden Beweisführung, die eindeutig belegt, dass die Partei in ihrer Gesamtheit gezielt und systematisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet“, sagten Kleemann und Schmidt. Nur so könne ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben.

AfD-Verbotsantrag verlangt Einzug des Parteivermögens 

Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken haben einen Gruppenantrag ausgearbeitet, um das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens zu beauftragen. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf das Dokument.

Die Initiatoren beantragen darin beim Bundesverfassungsgericht einerseits, „gemäß Art. 21 Abs. 2 GG festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist“. Zum anderen beantragen sie, „das Vermögen der Alternative für Deutschland nach § 46 Abs. 2, S. 3 BVerfGG zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke einzuziehen“. Und zudem festzustellen, „dass die Alternative für Deutschland nach Art. 21 Abs. 3 GG von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist“.

Damit ein Verbotsverfahren im Zweifel nicht an V-Leuten in der Partei scheitert, was bei der NPD schon mal zum Problem wurde, gibt es auch einen Auftrag an die Bundesregierung und die Landesregierungen. Sie werden aufgefordert, „durch ihre Verfassungsschutzbehörden unverzüglich auf die Herstellung der vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuwirken“. Also mögliche V-Leute abzuschalten und verdeckte Ermittler abzuziehen.

Zur Begründung des Antrags heißt es unter anderem: „Die AfD wendet sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, die „Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot“ würden von der AfD „mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt“. Es gäbe „immer wieder Bagatellisierungen der monströsen nationalsozialistischen Verbrechen und darüber hinaus auch klare Bekenntnisse zu diesen“.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte der RTL/ntv-Redaktion zuvor noch gesagt, dass es für ein AfD-Verbot Beweise brauche. „Wenn die Beweise vorliegen, dann ja.“