„Gewalt gegen Polizisten ist inakzeptabel und muss durch die Gerichte spürbar, auch durch Haftstrafen, geahndet werden“, forderte der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf heute auf der Innenministerkonferenz in Hamburg. „Nur dadurch lassen sich – wenn überhaupt – potentielle Gewalttäter abschrecken. Bei Widerstand gegen Polizeibeamte verhängen die Gerichte häufig so niedrige Strafen, dass der angeblich zu niedrige gesetzliche Strafrahmen von zwei Jahren in der Regel nicht ausgeschöpft wird.“ Es gebe keine rechtsfreien Räume bei Straftaten gegen Polizisten, sondern allenfalls ein „Vollzugsdefizit“ bei der Anwendung des Strafrahmens. Bei Straftaten gegen Leib und Leben sieht das Strafgesetzbuch schon jetzt Freiheitsstrafen bis zu zehn und mehr Jahren vor. „Der Überbietungswettbewerb um die radikalsten Forderungen bei der Ausweitung abstrakter Strafandrohungen führt nicht zum Ziel“, stellte Wolf klar. „Wir brauchen statt dessen gute Gewaltprävention bereits im Jugendalter, Ächtung der Gewalt in der Gesellschaft und im Falle eines gewaltsamen Regelverstoßes handfeste und schnelle Strafen durch die Gerichte“, forderte Wolf.

Friedensinszenierungen zwischen verfeindeten Rockerbanden sind kein Grund zur Entwarnung
„Der Friedensschluss zwischen den Hells Angels und den Bandidos ist kein Grund, im Kampf gegen die Rockerkriminalität nachzulassen“, sagte Wolf. Polizei gehe konsequent gegen Straftaten vor, die von Mitgliedern der Rockergruppen begangen werden. „Wir dulden keine rechtsfreien Räume und keine Selbstjustiz.“ Die Sicherheitsbehörden nutzten alle rechtlichen Möglichkeiten, um der Rockerkriminalität wirkungsvoll entgegen zu treten. Dazu gehöre auch die Prüfung von Vereinsverboten. „Straftaten von Rockern müssen allerdings dem Verein zugeordnet werden können und nicht nur einzelnen Mitgliedern. Deshalb ist ein Verbotsverfahren juristisch risikoreich und politisch gefährlich, wenn ein Gericht den Rockern einen Persilschein ausstellen muss“, warnte der Innenminister. „Lokale Verbote lösen die Probleme nicht langfristig, weil sie nur zu einer Verdrängung führen. Der gleiche Personenkreis wird sich an anderer Stelle unter anderem Namen neu gründen.“ Dieses belege auch das Verbot der Hells Angels-Charters in Düsseldorf im Jahr 2001, das sich anschließend im benachbarten Solingen neu gegründet hat.

Atemalkoholanalyse als Alternative zur Blutprobe
„Die Atemalkoholanalyse ist eine gute Alternative zur Blutentnahme bei Alkoholsündern im Straßenverkehr“, erklärte Wolf. Eine überzeugende Studie hat ergeben, dass die Messung des Alkoholgehaltes durch Atemalkoholtest auch bei höheren Promillewerten so präzise ist wie bei einer Blutuntersuchung. „Eine Atemprobe kann jeder verkraften. Eine Blutprobe ist dagegen immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der sich heute vermeiden lässt. Deshalb ist die Atemanalyse ein milderes Mittel und erübrigt das Erfordernis einer richterlichen Anordnung“, erläuterte der Minister. Bei Werten unter 1,1 Promille ist die Atemalkoholanalyse ohne richterliche Anordnung jetzt schon beweissicher möglich. Darüber hinaus entfallen für den Betroffenen die Kosten für Blutentnahme und -untersuchung und das Ergebnis steht sofort fest.

Bund muss Sozialausgabenspirale in den Kommunen stoppen
Aufgrund der explodierenden Sozialausgaben der Kommunen forderte Wolf eine grundlegende Umverteilung der Lasten zwischen Bund, Ländern und Kommunen. „Der Bund muss die Sozialausgabenspirale in den Kommunen stoppen. Die Kosten im Bereich der sozialen Sicherung müssen gerechter auf alle Schultern – auch die des Bundes – verteilt werden. Er appellierte an die Solidarität der anderen Länder bei den Forderungen gegenüber dem Bund in der eingesetzten Gemeindfinanzkommission.

[cs]