Symbolbild SUV parkt

Berlin | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in 150 deutschen Städten Anträge gestellt, um extrem große Autos aus den Innenstädten zu verbannen. Das geht aus einer Pressemeldung der DUH hervor. Köln ist als eine der 37 Städte in NRW, die die DUH listet, aufgezählt.

Das DUH Rechtsgutachten

Die DUH gab ein Rechtsgutachten in Auftrag, dass belege, dass Städte einen Handlungsspielraum hätten, um gegen immer mehr und immer größere Fahrzeuge vorzugehen. Unter anderem dürften die Kommunen wie Köln demnach die Anwohnerparkgebühren auf mindestens 360 Euro im Jahr erhöhen, inklusive einer Preisstaffelung je nach Fahrzeuggröße. Laut dem Rechtsgutachten dürften auch besonders große Fahrzeuge von Bewohnerparkvorrechten ausgeschlossen werden.

„Unsere Innenstädte drohen an übergroßen Stadtgeländewagen und Lifestyle-Pick-Ups zu ersticken. Monster-SUV mit über fünf Metern Länge haben nichts in unseren Städten zu suchen.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH

Die aktuelle Lage in Köln

Interessant dürfte sein, wie sich das Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt dazu verhalten wird. Denn OB Reker und das Ratsbündnis wollte eine drastische Verteuerung, die dann wieder zurückgenommen wurde, nachdem es ein Gerichtsurteil zur Stadt Freiburg gab. Das Ratsbündnis und die Stadtverwaltung ruderten zurück und passten ihre Gebührensätze deutlich nach unten an. Diese Gebühren sieht die Stadt Köln ab dem 1. Januar 2025 für das Anwohnerparken in der Stadt vor:

• Fahrzeuge bis 4,10 Meter Gesamtlänge: 100 Euro
• Fahrzeuge bei Längen zwischen 4,11 bis 4,70 Meter Länge: 110 Euro
• Fahrzeuge zwischen 4,71 bis 5,60 Meter
• Fahrzeuge mit einer Länge über 5,60 Metern erhalten keine Parkausweise

Diese Gebühren sollen, so der Plan der Stadt Köln ab 1. Januar 2025 gelten. Keine Gebühren zahlen weiterhin Handwerker:innen, Hebammen, Pflegedienste, Ärzt:innen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.

Zudem spricht die Stadt Köln jetzt von einer Anhebung der Verwaltungsgebühr.

Weiter vorgesehen ist, dass Fahrzeuge über einer Länge von 5,6 Metern keinen Anwohnerparkausweis mehr erhalten.  

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Das will die DUH für die Mehreinahmen

Laut DUH sollen die Mehreinnahmen in den Bus- und Bahnverkehr, Rad- und Gehwege sowie in Ausgleichslösungen für einkommensschwache Haushalte fließen. Betroffen sind 26 Städte in Baden-Württemberg und 23 in Bayern. Außerdem drei Städte in Brandenburg, 13 in Hessen, drei in Mecklenburg-Vorpommern, 14 in Niedersachsen, 37 in Nordrhein-Westfalen, zwölf in Rheinland-Pfalz, je drei in Sachsen und Sachsen-Anhalt, sechs in Schleswig-Holstein, zwei in Thüringen sowie Berlin, Bremen, Bremerhaven, Hamburg und Saarbrücken.

Vorbild Paris

Vorbild für die DUH ist Paris. Die französische Hauptstadt hatte Anfang des Jahres ihre Einwohner darüber abstimmen lassen, ob für schwere SUV-Fahrzeuge und andere gewichtige Karossen eine höhere Parkgebühr verlangt werden darf. Ab September soll dann eine Stunde Parken im Stadtzentrum für schwere, große Autos 18 Euro kosten, für sechs Stunden werden gar 225 Euro fällig.

Die DUH hatte nach dem Pariser Bürgerentscheid auch in Deutschland gefragt, ob SUV-Fahrzeuge aus den Innenstädten verdrängt werden sollten. 19.000 Menschen sprachen sich demnach dafür aus. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unsere Innenstädte drohen an übergroßen Stadtgeländewagen und Lifestyle-Pick-Ups zu ersticken. Monster-SUV mit über fünf Metern Länge haben nichts in unseren Städten zu suchen. Mit unserem Rechtsgutachten zeigen wir den zuständigen Behörden, wie sie bereits heute bestehende Möglichkeiten nutzen können – zum Beispiel durch höhere Parkgebühren für übergroße Fahrzeuge, die nicht mehr in die Parkbuchten passen. Städte haben eine breite Palette an Möglichkeiten, mehr Platz für umweltfreundliche Mobilität zu schaffen. Es ist an der Zeit, dass sie davon Gebrauch machen.“

Und das sind die konkreten Forderungen der DUH:

• flächendeckende Stellplatzmarkierungen und Begrenzung der Stellplatzgröße:

  • bei Längsaufstellung: Länge maximal 5,80 m, Breite 2,00 m
  • bei Senkrechtaufstellung: Länge maximal 5,00 m, Breite 2,30 m

• Ahndung von Falschparken und Überschreitung der Parkmarkierungen durch Bußgeld und Abschleppen

• Erhöhung der Anwohnerparkgebühren auf mindestens 360 Euro im Jahr und Preisstaffelung je nach Fahrzeuggröße

• Ausschluss besonders großer Fahrzeuge von Bewohnerparkvorrechten