Symbolbild explodierender Böller

Köln | Aktualisiert | Wer an Silvester 2023 in Köln Böller zünden will, der sollte die Kölner Innenstadt meiden. Galt bisher vor allem ein Böllerverbot rund um den Kölner Dom, so wird zum ersten Mal dieses auf weite Teile der Innenstadt ausgeweitet.

Das Domumfeld ist feuerwerksfrei

Im Umfeld des Kölner Domes wird zum Jahreswechsel 2023/24 eine feuerwerksfreie Zone eingerichtet. Die ersten Absperrungen mit entsprechenden Bannern und Hinweisen stehen bereits rund um den Kölner Dom. In dieser Zone dürfen vom 31. Dezember 2023, 18 Uhr, bis 1. Januar, 5 Uhr, keine Böller, Raketen oder anderes Feuerwerk mitgenommen werden – auch Wunderkerzen sind nicht erlaubt. Besucherinnen und Besucher müssen an den Zugängen mit Wartezeiten rechnen. Die feuerwerksfreie Zone ist Teil des Sicherheitskonzepts für die Silvesternacht in Köln.

Dieses Konzept wurde von der Stadt Köln mit der Bundespolizei, der Landespolizei, der Wasserschutzpolizei, den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB), der Deutschen Bahn (DB) und den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWB) abgestimmt.

Das großflächige Böllerverbot

Zusätzlich gilt zum Jahreswechsel erstmals ein großflächiges Böllerverbot in der Kölner Innenstadt. Das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung ist am 31. Dezember 2023 und 1. Januar 2024 jeweils von 0 bis 24 Uhr untersagt. Dazu gehören beispielsweise Silvesterknaller oder Böller.

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im gesamten Stadtgebiet verboten.

Die Strafen

Wer pyrotechnische Gegenstände trotz der Verbote abfeuert, muss mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro rechnen. Das Sprengstoffgesetz sieht sogar eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro vor.

In der Silvesternacht sind zahlreiche Straßen und Brücken im Innenstadtbereich für den motorisierten Verkehr, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende gesperrt. Es gelten Haltverbote. Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern gilt vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis 1. Januar, 4 Uhr,  ein Fahrverbot in der Kölner Innenstadt.

Hier gibt es in der Kölner Innenstadt medizinische Hilfe

Feuerwehr und Hilfsdienste richten Unfallhilfestellen (UHS) ein. Personen, die medizinische Hilfe benötigen, können sich an folgende UHS wenden:

• UHS Frankenwerft im Bereich Rheingarten/Weltjugendtagsweg

• UHS Fischmarkt im Bereich Rheingarten/Fischmarkt

• UHS Leystapel unter der Deutzer Brücke, linksrheinisch

• UHS Deutzer Brücke im Bereich der linksrheinischen Brückenrampe an der Abfahrt Markmannsgasse

Kritik an der Stadtverwaltung

Maria Helmis, SPD-Stadträtin für die Innenstadt: „Die Böllerverbotszone in der Kölner Innenstadt greift zu kurz. Wenn die Stadtverwaltung eine großräumige Böllerverbotszone einrichtet, muss diese auch alle neuralgischen Bereiche erfassen. Das jetzt gerade im Belgischen Viertel die Bereiche zwischen Barbarossaplatz, Friesenplatz und den Wällen nicht zur Böllerverbotszone gehören, ist gerade für die Anwohnenden ärgerlich. Das sollte die Stadtverwaltung für den kommenden Jahreswechsel berücksichtigen und die Böllerverbotszone entsprechend anpassen.“

Der Müll an Silvester in Köln

Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) sind bereits in der Silvesternacht mit 25 Beschäftigten im Einsatz, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und den Silvestermüll zu beseitigen. Am Neujahrstag sollen über 170 Mitarbeitende eingesetzt werden, große Teile der Innenstadt, das Rheinufer und weitere Feier-Hotspots zu reinigen. Die AWB erwartet in diesem Jahr rund 80 Tonnen Silvestermüll. Wann die Stadtviertel, die nicht zur Innenstadt gehören, vom Silvestermüll gereinigt werden, lässt die AWB offen.