Markus Stenz, Gürzenich-Kapellmeister und Generalmusikdirektor der Stadt Köln: "Ich habe die im Dezember getroffene Entscheidung für den Neubau des Schauspiels unterstützt. Gleichwohl respektiere ich die heutige Wendung und den Prozess der Meinungsbildung, der ihr vorausgegangen ist. Mir ist wichtig, dass der neu eingeschlagene Weg alle bisher formulierten Bedürfnisse der Oper und des Orchesters berücksichtigt und sich insbesondere der Interimszeitraum nicht verlängert."


Als "sehr bedauerliches Misstrauensvotum einer merkwürdigen Allianz gegen die demokratische Entscheidungsfähigkeit der Kölner Bevölkerung" wertet der Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion Martin Börschel (MdL) die Entscheidung gegen einen Bürgerentscheid zur Zukunft des Kölner Schauspielhauses.


Als Erfolg begrüßt die Initiative "Mehr Demokratie e.V." den gestrigen Beschluss. Erstmals hätte sich in Nordrhein-Westfalen ein Bürgerbegehren durchgesetzt. Erfreut zeigte sich die Kulturinitiative über die ausgelöste öffentoliche Diskussion über die Kultur- und Finanzpolitik der Stadt. „In den letzten Monaten waren die Medien plötzlich voll von Berichten, Stellungnahmen und Kommentaren, dies wäre ohne das Bürgerbegehren nicht möglich gewesen“, sagte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka. „ Durch die direkte Demokratie werden Bürger zum Engagement ermutigt und bekommen das Gefühl, dass ihre Stimme gehört wird“, meint Slonka. Köln und ganz Nordrhein- Westfalen könnten von dieser Art der Demokratie mehr vertragen.

„Damit Köln aber nicht wieder 16 Jahre auf solch ein positives Demokratie-Erlebnis warten muss, müssen die Spielregeln für Bürgerbegehren dringend geändert werden“, fordert der Geschäftsführer mit Blick auf drei Begehren, die trotz ausreichender Unterschriftenzahl in den vergangenen Jahren in Köln für unzulässig erklärt worden waren. Seit 1994 liefen so Initiativen gegen eine Müllverbrennungsanlage, gegen den Verkauf der städtischen Wohnungsgesellschaft und den Ausbau des Godorfer Hafens ins Leere. Vorbildliche Regeln für Bürgerbegehren sieht Mehr Demokratie in Bayern, wo diese Bürgerbegehren allesamt zulässig gewesen wären.

Lesen Sie hier den Bericht zur Sondersitzung des Stadtrates >>>


[cs]