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Köln | Einen Tag nach dem Bauausschuss wird heute der Ausschuss Kunst und Kultur über ein Zentraldepot für die Kölner Museen und die Mittel für die Ermittlung der Grundlagen beraten. Am 26. Oktober soll der Rat der Stadt Köln dann die endgültige Entscheidung treffen.

Zunächst soll die Politik feststellen, dass es in der Stadt Köln den Bedarf gibt ein Zentraldepot für die Kölner Museen zu schaffen. Dafür sollen zunächst die Grundlagen ermittelt und die bisherigen Erkenntnisse eingebunden werden. Erst dann soll das weitere Verfahren beraten werden. Für die Ermittlung der Grundlagen sollen insgesamt 900.000 Euro angesetzt werden. 300.000 in diesem und 600.000 Euro im kommenden Jahr.

Der Vorgang stammt aus dem Jahr 2018 und damit aus der vergangenen Wahlperiode des Rates. Sieben Kölner Museen sahen den Bedarf nach einem Zentraldepot. Das sind das Museum für Angewandte Kunst, Museum Schnüttgen, Museum Ludwig, Kölnisches Stadtmuseum, NS-DOK, Rautenstrauch Joest Museum und Römisch Germanisches Museum. Nur das Wallraf Richartz Museum hat keinen Bedarf. Das Museum für Ostasiatische Kunst, in das erst vor kurzem eingebrochen wurde, meldete Bedarf nach.

Im Jahr 2021 wurde das Münchner Unternehmen Iconyk beauftragt standortneutral Bedarfe, Nutzeranforderungen und erste Kostenprognosen zu ermitteln. Der Prozess stockte durch die Corona-Pandemie und konnte im Frühjahr abgeschlossen werden. Der Bericht ergab, dass die derzeitige Lagerung nicht den erforderlichen konservatorischen, sicherheitstechnischen und organisatorisch-logistischen Anforderungen und Standards entsprach. Zudem ergab die Untersuchung der Münchner Spezialisten, dass eine Bruttogeschossfläche von rund 50.000 Quadratmetern benötigt werde.

Weitere Untersuchungen seien zudem nötig, wie etwa die Schadstoffbelastung der Sammlungen. Jetzt will die Stadt im weiteren Verfahren der Grundlagenermittlung prüfen lassen, ob sie selbst bauen, ein Investorenmodell oder eine Auslagerung an eine externe Gesellschaft bevorzugen solle. Die Einrichtung eines zentralen Depots sorge für deutliche Synergieeffekte, da etwa Werkstätten gemeinsam benutzt werden könnten.

In der erweiterten Grundlagenermittlung soll nun unter anderem die Standortfrage oder Fördermöglichkeiten ermittelt werden. Auch ein Schadstoff-Screening wird durchgeführt und soll in der ersten Hälfte 2024 abgeschlossen sein. Dann soll auch ein detailliertes Betriebskonzept und Umzugsplanung vorliegen. Die erweiterte Grundlagenermittlung diene der Erarbeitung einer Beschlussvorlage für die politischen Gremien, die dann über die Realisierung entscheiden können.

ag